Bitte beachten: Die untenstehenden Informationen stellen keine steuerliche Beratung dar und können diese auch nicht ersetzen - Wir dürfen gemäß des Steuerberatungsgesetzes keine Steuerberatung und / oder auch keine beschränkte Hilfe in Steuersachen leisten. Für die Beurteilung Ihres Sachverhalts oder bei Fragen zu Ihrer persönlichen steuerlichen Situation, wenden Sie sich daher bitte an einen Steuerberater. Die Informationen wurden mit größter Sorgfalt erstellt, es besteht dennoch keine Gewähr der Richtigkeit und/ oder Aktualität.
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Es gibt zwei steuerliche Kategorien, denen Sie als Kunde bei growney angehören können. Die für Sie zutreffende Kategorie wird während der Accounteröffnung bestimmt, kann aber selbstverständlich bei Umzug oder ähnlichem im Nachgang jederzeit geändert werden. Weitere Infos lesen Sie auch hier: Wer kann growney nutzen und welche Voraussetzungen existieren?
Kategorie 1: Sie sind in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig (Steuerinländer):
Für Kapitalerträge werden für Steuerinländer grundsätzlich folgende Steuern und Abgaben fällig:
- 25 % Abgeltungssteuer
- + 5,5 % der zu zahlenden Abgeltungssteuer in Form des Solidaritätszuschlags
- + gegebenenfalls Kirchensteuer (8 % bzw. 9 % der zu zahlenden Abgeltungssteuer)
In vielen Fällen werden die Steuern und Abgaben vom Finanzinstitut einbehalten und automatisch an das Finanzamt abgeführt. In einigen Fällen sind Sie allerdings verpflichtet, Ihre Kapitalerträge in der Steuererklärung anzugeben, damit die Steuern und Abgaben im Nachgang ggf. korrekt abgeführt werden können.
Beachten Sie daher bitte die jeweiligen Zusatzinfos in der jeweiligen Anlageklasse:
- Muss ich Steuern und Abgaben für Kapitalerträge in meinen Anlagezielen selbstständig abführen?
- Muss ich Steuern und Abgaben für Kapitalerträge in meinen Zinskonten selbstständig abführen?
Um Ihre Steuerlast ggf. zu senken, können Sie als Steuerinländer in vielen Fällen einen Freistellungsauftrag erteilen und ggf. auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorlegen.
Kategorie 2: Sie sind in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig (Steuerausländer)
Als Steuerausländer gilt jede natürliche Person, die weder einen Wohnsitz noch den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland unterhält.
Sind Sie Steuerausländer, unterliegen Sie (mit wenigen Ausnahmen) nicht den deutschen Regelungen zum Kapitalertragsteuerabzug.
Ob und in welcher Höhe Sie die in Deutschland erzielten Kapitalerträge in Ihrem steuerlichen Wohnsitzland versteuern müssen, hängt von den Besteuerungsvorschriften Ihres Wohnsitzlands bzw. ggfs. von bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen ab.
Sie müssen sich als Steuerausländer also um die Besteuerung Ihrer Geldanlage grundsätzlich selbst kümmern.
Selbstverständlich erhalten Sie von unsere Partnerbanken zur Unterstützung eine jährliche Steuerbescheinigung und darin werden Ihnen die gegebenenfalls in Ihrem steuerlichen Wohnsitzland zu versteuernden Kapitalerträge ausgewiesen.