Bitte beachten: Die untenstehenden Informationen stellen keine steuerliche Beratung dar und können diese auch nicht ersetzen - Wir dürfen gemäß des Steuerberatungsgesetzes keine Steuerberatung und / oder auch keine beschränkte Hilfe in Steuersachen leisten. Für die Beurteilung Ihres Sachverhalts oder bei Fragen zu Ihrer persönlichen steuerlichen Situation, wenden Sie sich daher bitte an einen Steuerberater. Die Informationen wurden mit größter Sorgfalt erstellt, es besteht dennoch keine Gewähr der Richtigkeit und/ oder Aktualität.
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Mit Hilfe einer Verlustbescheinigung können in Deutschland steuerpflichtige Personen (realisierte) Kapitalverluste mit (realisierten) Kapitalerträgen bei unterschiedlichen Kreditinstituten verrechnen. Die Verrechnung erfolgt selbstständig durch den Investor im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung.
Bitte beachten: Kursschwankungen sind keine realisierten Kapitalerträge und auch keine realisierten Kapitalverluste. Realisierte Verluste bzw. realisierte Gewinne entstehen immer erst bei Verkäufen oder Ausschüttungen - also sobald Ihnen Geld zugeht.
Eine Verlustbescheinigung nützt Ihnen daher nur dann, wenn mit einer Anlage bei Kreditinstitut A (realisierte!) Kapitalverluste erwirtschaftet wurden und diese mit (realisierten!) Kapitalerträgen bei Kreditinstitut B über Ihre Einkommensteuererklärung verrechnen möchten. So können Sie zum Beispiel ggf. eine Steuererstattung bewirken, wenn Sie beim Kreditinstitut B Abgeltungssteuer (sowie den Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) auf realisierte Kapitalerträge gezahlt haben und im Depot bei Kreditinstitut A realisierte Kapitalverluste vorhanden waren.
Negative Kapitaleinkünfte (realisierte Kapitalverluste) bei einem Kreditinstitut, die sich noch nicht mit positiven Kapitaleinkünften bei der gleichen Bank verrechnen ließen, werden in Ihrem allgemeinen Verlustverrechnungstopf der Bank „vorgehalten“. Damit können Sie bis zur Höhe des Verlustverrechnungstopfes noch Einkünfte aus anderweitig investiertem Kapitalvermögen erzielen, ohne dass dafür Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer anfällt.
Wie kann ich eine Verlustbescheinigung erhalten?
Die Verlustbescheinigung wird nur auf Antrag von der Bank ausgestellt, bei der die realisierten Kapitalverluste angefallen sind. Dieser Antrag muss bis spätestens 15.12. des aktuellen Jahres formlos erfolgen. Eine eventuelle Verlustbescheinigungen für das aktuelle Jahr erhalten Sie bei rechtzeitiger Anzeige gemeinsam mit der Steuerbescheinigung bis Ende März des Folgejahres.
Bitte beachten: Eine Verlustbescheinigung kann nicht für einzelne, sondern immer nur für alle growney-Anlageziele beantragt werden. Sollte ein Anlageziel im letzten Jahr Verluste und eines Gewinne erwirtschaftet haben, werden diese beiden Posten automatisch in Ihrer Steuerbescheinigung miteinander verrechnet.
Sollten Sie dennoch eine Verlustbescheinigung für Ihre growney-Anlageziele benötigen, schicken Sie uns bitte von Ihrer bei uns hinterlegten Accountmailadresse eine E-Mail an service@growney.de und erläutern Sie kurz Ihr Anliegen – Wir kümmern uns anschließend um die Vormerkung.
Beispielvorlage "Antrag einer Verlustbescheinigung":
Betreff: Antrag einer Verlustbescheinigung <hier mindestens 1 Depotnummer eintragen>
Text:
Hallo, hiermit möchte ich eine Verlustbescheinigung für meine growney-Anlageziele beantragen.
Die ggf. zu erstellende Verlustbescheinigung wird dann automatisch in der Steuerbescheinigung für das abgelaufene Jahr aufgeführt und bescheinigt.
Wann erhalte ich die Steuerbescheinigung für meine growney-Anlageziele?
Was passiert, wenn ich keine Verlustbescheinigung beantragt habe?
Hat eines Ihrer Anlageziele im vergangenen Jahr Verluste erwirtschaftet und haben Sie die Beantragung der Verlustbescheinigung versäumt, wird der nicht „verbrauchte“ Verlustverrechnungstopf automatisch in das nächste Kalenderjahr übertragen und mit zukünftigen Erträgen aus Ihrem Anlageziel verrechnet. Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Fall Ihren jährlichen Freibetrag ggf. anderweitig verwenden können.