growney bietet seinen Service allen volljährigen und natürlichen Einzelpersonen an.
Um mit growney sparen bzw. investieren zu können, benötigen Sie lediglich ein in Euro geführtes und SEPA-fähiges Girokonto bei einem Geldinstitut in: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, oder Zypern.
Falls Sie keine der oben genannten Bankverbindungen besitzen, eröffnen Sie vor Ihrem growney-Account einfach online ein Girokonto in Deutschland, das sie bei growney als Referenzkonto einsetzen.
Ihre steuerliche Ansässigkeit und Ihre Staatsangehörigkeit spielen für die Eröffnung eines growney-Depots keine Rolle (Ausnahmen siehe "Wer kann growney nicht nutzen?").
Wer kann growney nicht nutzen?
- Personen, die Staatsbürger der USA, Kanada oder Singapur sind. (eine doppelte Staatsangehörigkeit heilt diesen Umstand leider nicht)
- Personen, die steuerlich in den USA, Kanada bzw. Singapur ansässig sind.
- Politisch exponierte Personen.
- Aufgrund einer EU-Verordnung vom 08.04.2022 können ab sofort und bis auf Weiteres für nachfolgende Personengruppen keine Neuverträge angenommen werden:
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Russische Staatsangehörige ohne Aufenthaltstitel in der EU
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In Russland ansässige Nicht-EU-Bürger
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Zu den politisch exponierten Personen, welche nicht bei growney investieren dürfen, gehören insbesondere Personen, die folgende Funktionen innehaben:
- Staatschefs, Regierungschefs, Minister, Mitglieder der Europäischen Kommission, stellvertretende Minister und Staatssekretäre,
- Parlamentsabgeordnete und Mitglieder vergleichbarer Gesetzgebungsorgane,
- Mitglieder der Führungsgremien politischer Parteien,
- Mitglieder von obersten Gerichtshöfen, Verfassungsgerichtshöfen oder sonstigen hohen Gerichten, gegen deren Entscheidungen im Regelfall kein Rechtsmittel mehr eingelegt werden kann,
- Mitglieder der Leitungsorgane von Rechnungshöfen,
- Mitglieder der Leitungsorgane von Zentralbanken,
- Botschafter, Geschäftsträger und Verteidigungsattachés,
- Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane staatseigener Unternehmen,
- Direktoren, stellvertretende Direktoren, Mitglieder des Leitungsorgans oder sonstige Leiter mit vergleichbarer Funktion in einer zwischenstaatlichen internationalen oder europäischen Organisation