Der Eröffnungsprozess eines Gemeinschafts-Account unterscheidet sich maßgeblich von der Eröffnung eines Einzel-Accounts: Bitte kontaktieren Sie uns VOR dem eigentlichen Vertragsabschluss, um einen Gemeinschafts-Account inkl. Ihrem ersten gemeinsamen Anlageziel in der ETF-Vermögensverwaltung zu eröffnen.
Am besten senden Sie uns vor der Eröffnung eine kurze E-Mail, wir lassen Ihnen die nötigen Prozessinformationen gern zukommen.
Bitte beachten Sie unbedingt vorab folgende Einschränkungen bei Gemeinschaft-Accounts:
- In einem Gemeinschafts-Account können ausschließlich Anlageziele der Produktkategorie ETF-Vermögensverwaltung eröffnet und verwaltet werden.
- In einem Gemeinschafts-Account können KEINE Tages- bzw. Festgeldkonten und auch KEINE ETF-Rentenversicherungen eröffnet oder verwaltet werden.
- Für einen Gemeinschafts-Account existiert lediglich ein Login. Wir empfehlen daher eine E-Mailadresse zur Eröffnung zu verwenden, auf die künftig beide Accountinhaber Zugriff haben.
- Eine Gemeinschaft besteht immer aus 2 Personen. Gemeinschafts-Accounts für mehr als 2 Personen können nicht eröffnet werden.
Sobald Ihr Gemeinschafts-Account eröffnet ist, unterscheidet sich die Account-Verwaltung nur unwesentlich von der eines Einzel-Accounts.
Einige Besonderheiten existieren dennoch und wir erläutern diese hier:
- Was sind die Unterschiede zwischen einem Gemeinschafts-Account und Einzel-Account inkl. Vollmacht?
- Was ist bei einem Freistellungsauftrag im Gemeinschaftsaccount zu beachten?
- Kann ein Einzel-Account in einen Gemeinschafts-Account umgewandelt werden – oder umgekehrt?
- Kann ein Gemeinschaftsaccount mit 2 unterschiedlichen Wohnsitzen eröffnen werden?