Was ist bei einem Freistellungsauftrag im Gemeinschaftsaccount zu beachten?
Sind die beiden Gemeinschafts-Account-Inhaber miteinander verheiratet bzw. über eine eingetragene Lebenspartnerschaft verbunden, kann ein Freistellungsauftrag erteilt werden.
In einem Gemeinschafts-Account von Nichteheleuten kann keine Steuerfreistellung von Erträgen erfolgen und somit kann auch KEIN Freistellungsauftrag erteilt werden. Dadurch können sich steuerliche Nachteile ergeben. Alternativ bietet sich ggf. eine Einzel-Account-Eröffnung inklusive Vollmachtserteilung an.
Unterhält ein Kunde gleichzeitig einen Einzelaccount und einen Gemeinschaftsaccount, kann ein Freistellungsauftrag nur dann erteilt werden, wenn die beiden Gemeinschaftsaccount-Inhaber verheiratet bzw. über eine eingetragene Lebenspartnerschaft verbunden sind.