Bitte beachten: Die untenstehenden Informationen stellen keine steuerliche Beratung dar und können diese auch nicht ersetzen - Wir dürfen gemäß des Steuerberatungsgesetzes keine Steuerberatung und / oder auch keine beschränkte Hilfe in Steuersachen leisten. Für die Beurteilung Ihres Sachverhalts oder bei Fragen zu Ihrer persönlichen steuerlichen Situation, wenden Sie sich daher bitte an einen Steuerberater. Die Informationen wurden mit größter Sorgfalt erstellt, es besteht dennoch keine Gewähr der Richtigkeit und/ oder Aktualität.
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Den Freistellungsauftrag (kurz: FSA) für Ihre Anlageziele in der ETF-Vermögensverwaltung können Sie in Ihrem Account einsehen, einrichten und ggf. abändern. Viele Informationen zum Thema Freistellungsauftrag lesen Sie hier: Was ist ein Freistellungsauftrag (FSA) und was gilt es zu beachten?
Wie kann ich den aktuell hinterlegten FSA für meine Anlageziele in der ETF-Vermögensverwaltung prüfen, erteilen und ggf. anpassen?
- Loggen Sie sich in Ihren Account ein.
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Klicken Sie in Ihrem persönlichen Bereich (Ihren Namen) auf den Navigationspunkt "Freistellungsauftrag".
- Falls Sie noch KEINEN FSA erteilt haben, sehen Sie die Eingabemaske zur Freistellungsauftragserteilung. Zur Erteilung Ihres FSA geben Sie Ihre Daten ein und folgen den Anweisungen am Bildschirm.
- Falls Sie bereits einen FSA erteilt haben, sehen Sie die bisher angegebenen und verbuchten Werte. Um den aktuell erteilten FSA anzupassen, klicken Sie bitte auf den Button "ändern" unten rechts und folgen den Anweisungen am Bildschirm.
Bitte beachten Sie:
- Die Anzeige von "FSA für dieses Jahr", "Verbrauchter Betrag" und "FSA für nächstes Jahr" wird nicht in Echtzeit aktualisiert. Nach einem erteilten Änderungsauftrag werden - bis zur Verarbeitung des erteilten Auftrages - weiterhin die bisher verbuchten und erteilten Werte angezeigt. Die Aktualisierung der Daten folgt wenige Tage nach der Auftragserteilung eines FSAs. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie Ihren Auftrag erteilt haben, finden Sie unter dem Navigationspunkt Aktivität / Aufträge alle bisher erteilten Aufträge.
- Einen bereits erteilten FSA kann man im laufenden Jahr nicht komplett löschen. Sie können einen FSA aber innerhalb des aktuellen Jahres auf den bisher verbrauchten Wert reduzieren. Hinterlegen Sie dann "gültig bis zum Jahresende", wird Ihr FSA für das kommende Jahr automatisch gelöscht.
- Die Erteilung bzw. Änderung Ihres FSA ist bis ca. 15 Bankarbeitstage vor dem letzten Bankarbeitstag des aktuellen Jahres möglich. Aufgrund der vielen Feiertage zum Jahresende, kann der Stichtag aber auch früher sein und Sie sollten eine FSA-Änderung bzw. eine FSA-Erteilung nicht zu lange vor sich herschieben.
- Die Erteilung eines FSA bzw. die Anpassung eines bestehenden FSA ist nur möglich, solange Sie mindestens ein aktives Anlageziel in der ETF-Vermögensverwaltung führen. Haben Sie Ihr letztes Anlageziel bereits gekündigt, ist die digitale Erteilung bzw. die digitale Anpassung Ihres FSA nicht möglich.