Bitte beachten: Die untenstehenden Informationen stellen keine steuerliche Beratung dar und können diese auch nicht ersetzen - Wir dürfen gemäß des Steuerberatungsgesetzes keine Steuerberatung und / oder auch keine beschränkte Hilfe in Steuersachen leisten. Für die Beurteilung Ihres Sachverhalts oder bei Fragen zu Ihrer persönlichen steuerlichen Situation, wenden Sie sich daher bitte an einen Steuerberater. Die Informationen wurden mit größter Sorgfalt erstellt, es besteht dennoch keine Gewähr der Richtigkeit und/ oder Aktualität.
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Viele Informationen zum Thema Nichtveranlagungsbescheinigung (kurz NV-Bescheinigung) lesen Sie hier: Was ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung und was gilt es zu beachten?
Wie kann ich eine NV-Bescheinigung für ETF-Anlageziele einreichen?
Die Übermittlung Ihrer NV-Bescheinigung ist bis ca. 10 Bankarbeitstage vor dem letzten Bankarbeitstag des aktuellen Jahres möglich. Aufgrund der vielen Feiertage zum Jahresende, kann der Stichtag aber auch früher sein und Sie sollten die Einreichung der NV-Bescheinigung nicht zu lange vor sich herschieben.
Ihre NV-Bescheinigung für Anlageziele können Sie uns bequem unter Angabe der Partnerbank (für Anlageziele ist das die "Sutor Bank GmbH") über den Uploadservice in Ihrem growney Account, als E-Mail an service@growney.de, als Fax an +49 (0)30 2201 2467-8 oder per Post zukommen lassen.
Nach Eingang der Bescheinigung wird diese schnellstmöglich für Sie hinterlegt. Sie erhalten hierüber keine weitere Benachrichtigung.
Bitte beachten: Falls Sie in Ihrem growney Account auch andere Geldanlagen, wie beispielsweise Zinskonten (Tages- und Festgeldkonten) nutzen, können Sie Ihre Nichtveranlagungsbescheinigung ggf. auch dafür einreichen: Weitere Infos lesen Sie hier: Was ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) und was gilt es dabei zu beachten?