Der Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) ist ein US-amerikanisches Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung. Aufgrund dieser Gesetzesgrundlage vereinbarte u.a. Deutschland eine Erweiterung der bilateralen Zusammenarbeit mit den USA mit dem Ziel, die Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Diese Vereinbarung wurde für Deutschland bereits im Juli 2014 durch die FATCA-Umsetzungsverordnung in nationales Recht überführt. Die Gesetzeswerke sind ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz und zur Bekämpfung von Geldwäsche und internationaler Steuerhinterziehung.
Das Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen (FKAustG) trat am 1. Januar 2016 in Kraft. Weltweit haben sich über 100 Staaten darauf verständigt, dass die jeweiligen Finanzbehörden zukünftig steuerrelevante Kundendaten untereinander austauschen. Die Grundlage hierfür bildet der sogenannte Common Reporting Standard (CRS).
Die bereits geltende gesetzliche Mitwirkungs- bzw. Mitteilungspflicht des Kunden schließt auch die Information für FATCA- und CRS-Zwecke ein. Im Folgenden hat die Sutor Bank für Kunden verschiedene Hintergrundinformationen, Formulare und weiterführende Links zusammengestellt.
Die Einreichung des W-8BEN kann zusätzlich notwendig werden. Es dokumentiert die eindeutige Klassifizierung der steuerlichen Ansässigkeit im Sinne von FATCA, wenn diese aus der vorliegenden Informationslage nicht eindeutig bzw. widersprüchlich ist. Das W-8BEN hat eine Gültigkeit vom Jahr der Ausstellung plus drei volle Kalenderjahre. Bei einer unvollständigen bzw. nicht ausreichenden Dokumentationslage besteht seitens der Bank eine Meldepflicht beim Bundeszentralamt für Steuern.
Alle Infos dazu lesen Sie hier: https://www.sutorbank.de/service/steuern-wissenswertes/fatca-crs