Bitte beachten: Die untenstehenden Informationen stellen keine steuerliche Beratung dar und können diese auch nicht ersetzen - Wir dürfen gemäß des Steuerberatungsgesetzes keine Steuerberatung und / oder auch keine beschränkte Hilfe in Steuersachen leisten. Für die Beurteilung Ihres Sachverhalts oder bei Fragen zu Ihrer persönlichen steuerlichen Situation, wenden Sie sich daher bitte an einen Steuerberater. Die Informationen wurden mit größter Sorgfalt erstellt, es besteht dennoch keine Gewähr der Richtigkeit und/ oder Aktualität.
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Die Erstellung der Jahressteuerbescheinigung für Anlageziele der Produktkategorie ETF-Vermögensverwaltung erfolgt automatisch durch unsere Partnerbank. In der Regel erfolgt die Erstellung bis Ende März des Folgejahres.
Die Bescheinigung wird spätestens Anfang April über Ihr Account-Postfach zur Verfügung gestellt. Der Postversand der Jahressteuerbescheinigung ist nicht vorgesehen.
Für den Erhalt müssen Sie als Kunde keine zusätzlichen Schritte unternehmen. Eine vorzeitige Bereitstellung oder Ausstellung zu einem Wunschtermin ist leider nicht möglich.
Eine Erträgnisaufstellung für Privatkunden wird nicht erstellt.
Eine Erträgnisaufstellung für Firmenkunden wird automatisch mit der Jahressteuerbescheinigung erstellt.
zusätzliche Infos:
- Download: Beispielhafte Jahressteuerbescheinigung für Anlageziele der Produktkategorie ETF-Vermögensverwaltung
- Falls Sie Ihren Account komplett gekündigt haben und eine Steuerbescheinigung für Ihre ETF-Anlageziele benötigen, melden Sie sich bitte nach der Erstellung (frühestens Anfang April des Folgejahres) bei uns.