Bitte beachten: Die untenstehenden Information stellen keine steuerliche Beratung dar und können diese auch nicht ersetzen - growney darf gemäß des Steuerberatungsgesetzes keine Steuerberatung und / oder auch keine beschränkte Hilfe in Steuersachen leisten. Für die Beurteilung Ihres Sachverhalts oder bei Fragen zu Ihrer persönlichen steuerlichen Situation, wenden Sie sich daher bitte an einen Steuerberater. Die Informationen wurden mit größter Sorgfalt erstellt, es besteht dennoch keine Gewähr der Richtigkeit und/ oder Aktualität.
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Auf Kapitalerträge (bei growney bestehen diese aus Kursgewinnen und Dividenden) werden für alle in Deutschland steuerpflichtigen Personen die Abgeltungssteuer (25%), der Solidaritätszuschlag (5,5% der Abgeltungssteuer) und gegebenenfalls die Kirchensteuer (8 % bzw. 9 % der Abgeltungsteuer) automatisch an das Finanzamt abgeführt.
Personen, die in Deutschland steuerpflichtig sind, steht allerdings ein jährlicher Freibetrag in Höhe des Sparerpauschbetrages zu, der von der Besteuerung freigestellt ist. Der Sparerpauschbetrag ist ein Freibetrag im Rahmen der Einkommensteuer. Mithilfe des Sparerpauschbetrages können alle in Deutschland steuerpflichtige Singles Kapitalerträge bis 1.000 Euro und gemeinsam veranlagte Personen bis zu 2.000 Euro steuerfrei verbuchen. Lediglich für Kapitalerträge, die über dem Sparerpauschbetrag liegen, müssen demnach Steuern und Abgaben abgeführt werden. Um den Sparerpauschbetrag bequem ausnutzen zu können, muss allerdings ein sogenannter Freistellungsauftrag (FSA) erteilt werden.
Da der Freibetrag zum 1.1.2023 erhöht wurde, wurden vor diesem Tag erteilte Freistellungsaufträge automatisch erhöht (um 24,844 Prozent). Banken setzten damit eine gesetzliche Vorgabe um. Beispiele für diese automatische Anpassung finden Sie hier: https://growney.de/blog/kapitalertragssteuer-das-gilt-fur-ihren-freistellungsauftrag-2023
Zusammenfassung:
- Liegt kein FSA vor, werden Steuern und Abgaben auf alle Kapitalerträge automatisch an das Finanzamt abgeführt.
- Liegt ein FSA vor, werden lediglich Steuern und Abgaben für Kapitalerträge oberhalb des im Freistellungsauftrag erteilten Wertes an das Finanzamt abgeführt.
- Der FSA wird pro Kreditinstitut erteilt und kann auf mehrere Kreditinstitute „verteilt“ werden, um den Sparerpauschbetrag optimal auszunutzen.
- Die Summe aller erteilten FSAs darf nicht höher als der Sparerpauschbetrag (für Singles 1.000 Euro, bzw. für gemeinsam Veranlagte bis zu 2.000 Euro) sein.
Lässt sich ein bereits erteilter Freistellungsauftrag ändern?
- Eine Erhöhung des FSA ist im laufenden Jahr jederzeit möglich und bereits abgezogene Steuern und Abgaben werden Ihnen nach einer Erhöhung des Freistellungsauftrages ggf. erstattet.
- Ein FSA kann im laufenden Jahr bis zum bereits ausgeschöpften Betrag reduziert werden.
- Die Kündigung bzw. der Widerruf eines bereits erteilten FSA ist im laufenden Jahr nicht möglich. Damit Ihr FSA im Folgejahr automatisch erlischt, können Sie bei Erteilung/ Änderung die Gültigkeit angeben bzw. ändern.
Eine Änderung muss dem entsprechenden Finanzunternehmen bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres mitgeteilt werden. Dabei gilt es den Stichtag des jeweiligen Kreditinstitutes zu beachten – Bei unserer Partnerbank ist das in der Regel 10 Bankarbeitstage vor dem letzten Bankarbeitstag des aktuellen Jahres. Aufgrund der vielen Feiertage zum Jahresende, kann der Stichtag aber auch früher sein und Sie sollten eine geplante FSA-Änderung bzw. eine FSA-Erteilung nicht zu lange vor sich herschieben.
Weitere Infos:
Wie kann ich einen Freistellungsauftrag für mein growney-Depot erteilen oder ändern?