NEIN, ein bestehender Einzel-Account kann nicht in einen Gemeinschafts-Account "umgewandelt" werden.
Falls Sie dennoch ein bestehendes Anlageziel aus einem Einzel-Account in einen Gemeinschafts-Account übertragen möchten, sind dafür 2 Schritte notwendig:
- Schritt 1: Gemeinschafts-Account inkl. erstem in der ETF-Vermögensverwaltung eröffnen. (Kontaktieren Sie uns dafür bitte kurz und erläutern Sie Ihr Vorhaben.)
- Schritt 2: Depotübertrag intern aus dem Einzel-Account in den Gemeinschafts-Account veranlassen. Bitte beachten Sie dabei, dass anschließend beide Depotinhaber gleichberechtigt agieren können und auch die Besitzverhältnisse der Geldanlage gleichverteilt sind.
Alternativ können Sie natürlich jederzeit eine Depotvollmacht für ein im Einzel-Account bestehendes Anlageziel einrichten.
Ein bestehender Gemeinschafts-Account kann auch NICHT in einen Einzel-Account "umgewandelt" werden.
Falls Sie dennoch ein bestehendes Anlageziel aus einem Gemeinschafts-Account in einen Einzel-Account übertragen möchten, sind dafür 2 Schritte notwendig:
- Schritt 1: Einzel-Account inkl. erstem Anlageziel in der ETF-Vermögensverwaltung eröffnen.
- Schritt 2: Depotübertrag intern aus dem Gemeinschafts-Account in den Einzel-Account veranlassen. Bitte beachten Sie dabei, dass alle Rechte und Besitzverhältnisse der Geldanlage dadurch auf den Einzel-Account-Inhaber übergehen.