Prinzipiell können Sie einen Gemeinschafts-Account mit unterschiedlichen Wohnsitzen eröffnen, wenn sich die beiden Wohnsitze im gleichen Land befinden.
Befinden sich die beiden Wohnsitze in unterschiedlichen Ländern, ist eine Gemeinschafts-Account-Eröffnung nicht möglich.
Alternativ bietet sich ggf. eine Einzel-Account-Eröffnung inklusive Vollmachtserteilung an.