Grundsätzlich ist es möglich einen Account für Unternehmen, Stiftungen oder Vereine zu eröffnen.
Der Eröffnungsprozess eines Accounts für Unternehmen, Stiftungen oder Vereine unterscheidet sich maßgeblich von der Eröffnung eines Einzel-Accounts: Bitte kontaktieren Sie uns VOR dem eigentlichen Vertragsabschluss, um einen Account für eine juristische Person inkl. einem ersten Anlageziel in der ETF-Vermögensverwaltung zu eröffnen.
Weitere Infos und Kontaktmöglichkeiten rund um das Thema Geldanlage für juristische Personen finden Sie hier: https://growney.de/firmendepot
Bitte beachten Sie unbedingt vorab folgende Einschränkungen bei Accounts für juristische Personen:
- growney bietet lediglich Anlageziele der Produktkategorie ETF-Vermögensverwaltung für juristische Personen ab 100.000 € Einlagesumme an.
- Grundsätzlich können folgende juristische Personen ein oder mehrere Anlageziele eröffnen: GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG, GmbH, AG, Vereine, Einzelfirma/eingetragener Kaufmann, UG (haftungsbeschränkt)
- Die Nutzung der Tages- und Festgeldangebote sowie die Nutzung der ETF-Rentenversicherung ist für juristische Personen ist leider NICHT möglich.