Bitte beachten: Die untenstehenden Informationen stellen keine steuerliche Beratung dar und können diese auch nicht ersetzen - Wir dürfen gemäß des Steuerberatungsgesetzes keine Steuerberatung und / oder auch keine beschränkte Hilfe in Steuersachen leisten. Für die Beurteilung Ihres Sachverhalts oder bei Fragen zu Ihrer persönlichen steuerlichen Situation, wenden Sie sich daher bitte an einen Steuerberater. Die Informationen wurden mit größter Sorgfalt erstellt, es besteht dennoch keine Gewähr der Richtigkeit und/ oder Aktualität.
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Ob Steuern und Abgaben auf Ihre Kapitalerträge automatisch einbehalten & abgeführt werden oder nicht, hängt von der Anlagebank ab, bei der Sie Ihr Zinskonto eröffnet haben und natürlich auch von Ihrer steuerlichen Ansässigkeit. In einigen Fällen ist es möglich einen Freistellungsauftrag zu erteilen und ggf. auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorzulegen.
Die konkreten Infos zur Besteuerung eines Zinskontos finden Sie im Produktinformationsblatt der jeweiligen Anlagebank.
Bei Zinskonten wie Tages- oder Festgeldkonten bestehen Kapitalerträge in der Regel aus erhaltenen Zinsen. Wie hoch die Steuern und Abgaben auf Kapitalerträge grundsätzlich ausfallen, lesen Sie hier: Wie hoch sind die Steuern und Abgaben auf Kapitalerträge? (Bitte beachten Sie dabei ggf. die Unterschiede zwischen Steuerinländer und Steuerausländer.)
Besonderheiten der Steuerlichen Behandlung von Zinskonten
- Wir bieten Angebote von unterschiedlichen Anlagebanken und unterteilen diese in 4 Bank-Kategorien. Diese Kategorien unterscheiden sich jeweils in der steuerlichen Behandlung.
- Alle steuerlichen Informationen zu einem Zinskonto-Angebot finden Sie während der Eröffnung, vor dem Vertragsschluss und auch nach der Eröffnung im jeweiligen Produktinformationsblatt im Abschnitt "Besteuerung". Das Produktinformationsblatt finden Sie nach der Eröffnung eines Zinskontos jederzeit in Ihrem growney-Postfach.
- Nach Fälligkeit bzw. nach dem Zinszahlungsterminen – mindestens jedoch ein Mal pro Kalenderjahr – erhalten Sie zudem alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise für Ihre Steuererklärung in Ihrem growney-Postfach bereitgestellt.
Bank-Kategorie 1: Anlagen bei ausländischen Anlagebanken (keine Treuhandanlagen)
Die Besteuerung richtet sich in dieser Bank-Kategorie nach den Bestimmungen des jeweiligen Landes, in dem die Anlagebank Ihren Hauptsitz hat. Es wird keine automatischer Besteuerung Ihrer Kapitalerträge vorgenommen und es werden auch keine Steuern oder Abgaben automatisch an das Finanzamt abgeführt.
Für Anlagen in dieser Bank-Kategorie können Sie keinen Freistellungsauftrag erteilen und auch keine Nichtveranlagungsbescheinigung vorlegen.
Sie sind als Steuerinländer verpflichtet, ausländische Zins- bzw. Kapitalerträge dieser bank-Kategorie in Ihrer Einkommenssteuererklärung anzugeben. Wir unterstützen Sie dabei selbstverständlich mit der Jahresübersicht zu den steuerlichen Informationen.
Beispiele für Bank-Kategorie 1:
- Banca Progetto
- Banca Privata Leasing
- Holm Bank
- Morrow Bank
- ...
Bank-Kategorie 2: Anlagen bei deutschen Anlagebanken (keine Treuhandanlagen)
In dieser Bank-Kategorie wird die Besteuerung auf Ihre Zins- bzw. Kapitalerträge von der jeweiligen Anlagebank direkt vorgenommen und automatisch an das Finanzamt abgeführt.
Um Ihre Steuerlast zu senken, können Sie bei Anlagen in dieser Bank-Kategorie einen Freistellungsauftrag für Ihre Zinskonten erteilen und auch ggf. eine Nichtveranlagungsbescheinigung für Ihre Zinskonten vorlegen.
Beispiele für Bank-Kategorie 2:
- KT Bank
- PEAC Bank
- Bankhaus Rautenschlein AG
- Volksbank Raiffeisenbank Regensburg-Schwandorf eG
- Sparda-Bank Hannover eG
- ...
Bank-Kategorie 3: Treuhandanlagen bei ausländischen Anlagebanken
Zusätzlich zur eventuellen Besteuerung durch die Anlagebank, wird die Besteuerung auf Ihre Zins- bzw. Kapitalerträge von der Raisin Bank als Treuhänder automatisch vorgenommen. Die Steuern werden automatisch an das Finanzamt abgeführt, falls Sie keinen Freistellungsauftrag erteilen.
Um Ihre Steuerlast zu senken, können Sie bei Anlagen in dieser Bank-Kategorie einen Freistellungsauftrag für Ihre Zinskonten erteilen und auch ggf. eine Nichtveranlagungsbescheinigung für Ihre Zinskonten vorlegen.
Beispiele für Bank-Kategorie 3:
- Izola Bank
- ...
Um Ihre Steuerlast ggf. zu senken, können Sie bei Anlagen in der Bank-Kategorie 3 in der Regel einen Freistellungsauftrag für Ihre Zinskonten erteilen und auch ggf. eine Nichtveranlagungsbescheinigung für Ihre Zinskonten vorlegen.
Bank-Kategorie 4: Treuhandanlagen bei deutschen Anlagebanken
In dieser Bank-Kategorie wird die Besteuerung auf Ihre Zins- bzw. Kapitalerträge von der Raisin Bank als Treuhänder automatisch vorgenommen. Die Steuern werden automatisch an das Finanzamt abgeführt, falls Sie keinen Freistellungsauftrag erteilen.
Um Ihre Steuerlast zu senken, können Sie bei Anlagen in dieser Bank-Kategorie einen Freistellungsauftrag für Ihre Zinskonten erteilen und auch ggf. eine Nichtveranlagungsbescheinigung für Ihre Zinskonten vorlegen.
Beispiele für Bank-Kategorie 4:
- Creditplus Bank AG
- Deutsche Pfandbriefbank AG
- SIGNAL IDUNA Bauspar AG
- ...