Bitte beachten: Die untenstehenden Informationen stellen keine steuerliche Beratung dar und können diese auch nicht ersetzen - Wir dürfen gemäß des Steuerberatungsgesetzes keine Steuerberatung und / oder auch keine beschränkte Hilfe in Steuersachen leisten. Für die Beurteilung Ihres Sachverhalts oder bei Fragen zu Ihrer persönlichen steuerlichen Situation, wenden Sie sich daher bitte an einen Steuerberater. Die Informationen wurden mit größter Sorgfalt erstellt, es besteht dennoch keine Gewähr der Richtigkeit und/ oder Aktualität.
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Alle Zinskonto-Kunden erhalten bis Ende Juni des Folgejahres für das abgelaufene Steuerjahr eine kostenlose "Jahresübersicht zu den steuerlichen Informationen” im Account-Postfach zur Verfügung gestellt.
Die "Jahresübersicht zu den steuerlichen Informationen” können Sie für Ihre Steuererklärung nutzen. Sollten Sie bei einer Partnerbank aus Deutschland angelegt haben, erhalten Sie in der Regel ein separates Dokument direkt von der Partnerbank übermittelt.
Über die Bereitstellung der "Jahresübersicht zu den steuerlichen Informationen” werden Sie per E-Mail informiert.
Beispiel-Dokument: "Jahresübersicht zu den steuerlichen Informationen”
BaFin-Statement und weitere Infos: Wann sendet mir meine Bank die Steuerbescheinigung zu?