Bitte beachten: Die untenstehenden Informationen stellen keine steuerliche Beratung dar und können diese auch nicht ersetzen - Wir dürfen gemäß des Steuerberatungsgesetzes keine Steuerberatung und / oder auch keine beschränkte Hilfe in Steuersachen leisten. Für die Beurteilung Ihres Sachverhalts oder bei Fragen zu Ihrer persönlichen steuerlichen Situation, wenden Sie sich daher bitte an einen Steuerberater. Die Informationen wurden mit größter Sorgfalt erstellt, es besteht dennoch keine Gewähr der Richtigkeit und/ oder Aktualität.
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Die Erstellung der Jahresübersicht zu den steuerlichen Informationen der Produktkategorie Zinskonten erfolgt automatisch durch unsere Partnerbank. In der Regel erfolgt die Erstellung bis Ende Juni des Folgejahres.
Für den Erhalt müssen Sie als Kunde keine zusätzlichen Schritte unternehmen. Eine vorzeitige Bereitstellung oder Ausstellung zu einem Wunschtermin ist leider nicht möglich.
Die Bescheinigung wird spätestens Anfang Juli über Ihr Account-Postfach zur Verfügung gestellt. Der Postversand der Jahresübersicht ist nicht vorgesehen.
Sollten Sie bei einer Anlagebank aus Deutschland angelegt haben, erhalten Sie in der Regel ein zusätzliches Dokument direkt von der Anlagebank übermittelt. Die Infos aus der Jahresübersicht können bzw. müssen Sie für die Erstellung Ihre Steuererklärung nutzen. Weiter Infos dazu lesen Sie hier: Muss ich Steuern und Abgaben auf Kapitalerträge in meinen Zinskonten selbstständig abführen?
Eine Erträgnisaufstellung für Privatkunden wird nicht erstellt. (Stand Januar 2025).
Bitte beachten:
- Download: Beispielhafte Jahresübersicht zu den steuerlichen Informationen der Produktkategorie Zinskonten
- Falls Sie Ihren Account komplett gekündigt haben und eine Jahresübersicht für Zinskonten benötigen, melden Sie sich bitte nach der Erstellung (frühestens Anfang Juli des Folgejahres) bei uns.