Bitte beachten: Die untenstehenden Informationen stellen keine steuerliche Beratung dar und können diese auch nicht ersetzen - Wir dürfen gemäß des Steuerberatungsgesetzes keine Steuerberatung und / oder auch keine beschränkte Hilfe in Steuersachen leisten. Für die Beurteilung Ihres Sachverhalts oder bei Fragen zu Ihrer persönlichen steuerlichen Situation, wenden Sie sich daher bitte an einen Steuerberater. Die Informationen wurden mit größter Sorgfalt erstellt, es besteht dennoch keine Gewähr der Richtigkeit und/ oder Aktualität.
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Ob Steuern und Abgaben auf Ihre Kapitalerträge automatisch einbehalten & abgeführt werden oder nicht, hängt von der Partnerbank ab, bei der Sie Ihr Zinskonto eröffnet haben und natürlich auch von Ihrer steuerlichen Ansässigkeit. In einigen Fällen ist es möglich einen Freistellungsauftrag zu erteilen und ggf. auch eine Nichtveranlagungsbescheingung vorzulegen.
Die konkreten Infos zur Besteuerung eines Zinskontos finden Sie jeweils im Produktinformationsblatt.
Bei Zinskonten wie Tages- oder Festgeldkonten bestehen Kapitalerträge in der Regel aus erhaltenen Zinsen. Wie hoch die Steuern und Abgaben auf Kapitalerträge grundsätzlich ausfallen, lesen Sie hier: Wie hoch sind die Steuern und Abgaben auf Kapitalerträge? (Bitte beachten Sie dabei ggf. die Unterschiede zwischen Steuerinländer und Steuerausländer.)
Besonderheiten der Steuerlichen Behandlung von Zinskonten
- Wir bieten grundsätzlich 4 Bankkategorien der Anlage von Zinskonten, die sich in der steuerlichen Behandlung unterscheiden.
- Alle steuerlichen Informationen zu einem Zinskonto-Angebot finden Sie vor dem eigentlichen Vertragsschluss im jeweiligen Produktinformationsblatt im Abschnitt "Besteuerung". Das Produktinformationsblatt finden Sie nach der Eröffnung eines Zinskontos auch immer in Ihrem growney-Postfach.
- Nach Fälligkeit bzw. Zinszahlungsterminen – mindestens jedoch ein Mal pro Kalenderjahr – erhalten Sie zudem alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise für Ihre Steuererklärung in Ihrem growney-Postfach bereitgestellt.
Bank-Kategorie 1: Anlagen bei ausländischen Partnerbanken (keine Treuhandanlagen)
Die Besteuerung richtet sich nach den Bestimmungen des jeweiligen Landes, in dem die Partnerbank Ihren Hauptsitz hat. Es wird keine automatischer Besteuerung Ihrer Kapitalerträge vorgenommen und es werden auch keine Steuern oder Abgaben automatisch an das Finanzamt abgeführt.
Sie sind als Steuerinländer verpflichtet, ausländische Zins- bzw. Kapitalerträge in Ihrer Einkommenssteuererklärung anzugeben.
Beispiele für Bankkategorie 1:
- Banca Progetto
- Banca Privata Leasing
- Holm Bank
- Morrow Bank
- ...
Für Anlagen in der Bank-Kategorie 1 können Sie in der Regel keinen Freistellungsauftrag erteilen und auch keine Nichtveranlagungsbescheinigung vorlegen.
Bank-Kategorie 2: Anlagen bei deutschen Partnerbanken (keine Treuhandanlagen)
Hier wird die Besteuerung auf Ihre Zins- bzw. Kapitalerträge von der jeweiligen Partnerbank direkt vorgenommen und automatisch an das Finanzamt abgeführt.
Beispiele für Bankkategorie 2:
- KT Bank
- PEAC Bank
- Bankhaus Rautenschlein AG
- Volksbank Raiffeisenbank Regensburg-Schwandorf eG
-
Sparda-Bank Hannover eG
- ...
Um Ihre Steuerlast ggf. zu senken, können Sie bei Anlagen in der Bank-Kategorie 2 in der Regel einen Freistellungsauftrag für Ihre Zinskonten erteilen und auch ggf. eine Nichtveranlagungsbescheinigung für Ihre Zinskonten vorlegen.
Bank-Kategorie 3: Treuhandanlagen bei ausländischen Partnerbanken
Zusätzlich zur eventuellen Besteuerung durch die Partnerbank, wird hier die Besteuerung auf Ihre Zins- bzw. Kapitalerträge von der Raisin Bank als Treuhänder vorgenommen und automatisch an das Finanzamt abgeführt.
Beispiele für Bankkategorie 3:
- Izola Bank
- ...
Um Ihre Steuerlast ggf. zu senken, können Sie bei Anlagen in der Bank-Kategorie 3 in der Regel einen Freistellungsauftrag für Ihre Zinskonten erteilen und auch ggf. eine Nichtveranlagungsbescheinigung für Ihre Zinskonten vorlegen.
Bank-Kategorie 4: Treuhandanlagen bei deutschen Partnerbanken
Hier wird die Besteuerung auf Ihre Zins- bzw. Kapitalerträge von der Raisin Bank als Treuhänder automatisch vorgenommen und automatisch an das Finanzamt abgeführt.
Beispiele für Bankkategorie 4:
- Creditplus Bank AG
- Deutsche Pfandbriefbank AG
-
SIGNAL IDUNA Bauspar AG
- ...
Um Ihre Steuerlast ggf. zu senken, können Sie bei Anlagen in der Bank-Kategorie 4 in der Regel einen Freistellungsauftrag für Ihre Zinskonten erteilen und auch ggf. eine Nichtveranlagungsbescheinigung für Ihre Zinskonten vorlegen.