Bitte beachten: Die untenstehenden Informationen stellen keine steuerliche Beratung dar und können diese auch nicht ersetzen. Wir dürfen gemäß dem Steuerberatungsgesetz keine Steuerberatung und / oder auch keine beschränkte Hilfe in Steuersachen leisten. Für die Beurteilung Ihres Sachverhalts oder bei Fragen zu Ihrer persönlichen steuerlichen Situation wenden Sie sich daher bitte an einen Steuerberater. Die Informationen wurden mit größter Sorgfalt erstellt, es besteht dennoch keine Gewähr der Richtigkeit und/ oder Aktualität.
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Den Freistellungsauftrag, kurz FSA, für Ihre Anlageziele in der ETF-Vermögensverwaltung können Sie direkt in Ihrem Account einsehen, erteilen und ändern.
Weitere Informationen rund um den Freistellungsauftrag finden Sie hier: Was ist ein Freistellungsauftrag (FSA) und was gilt es zu beachten?
Wie kann ich meinen Freistellungsauftrag prüfen, erteilen oder ändern?
- Loggen Sie sich in Ihren Account ein.
- Klicken Sie auf „Ihr Name → Freistellungsauftrag“.
- Anschließend haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Sie haben noch keinen FSA erteilt: Ihnen wird eine Eingabemaske angezeigt. Tragen Sie dort die erforderlichen Daten ein und folgen Sie den Anweisungen auf dem Bildschirm.
- Sie haben bereits einen FSA erteilt: Ihnen werden die aktuell hinterlegten und verbuchten Werte angezeigt. Möchten Sie Ihren FSA anpassen, klicken Sie unten rechts auf „Ändern“ und folgen Sie den weiteren Anweisungen.
Aktualisierung der angezeigten Werte
Die Angaben „FSA für dieses Jahr“, „Verbrauchter Betrag“ und „FSA für nächstes Jahr“ werden nicht in Echtzeit aktualisiert.
Wenn Sie eine Änderung beauftragt haben, werden bis zur Verarbeitung des Auftrags weiterhin die bisherigen Werte angezeigt. Die Aktualisierung erfolgt in der Regel wenige Tage nach Auftragserteilung.
Wenn Sie prüfen möchten, ob Ihr Auftrag erfolgreich erteilt wurde, finden Sie unter Aktivität / Aufträge eine Übersicht Ihrer bisher erteilten Aufträge.
FSA reduzieren oder für das Folgejahr löschen
Ein bereits erteilter FSA kann im laufenden Jahr nicht vollständig gelöscht werden. Sie können ihn jedoch auf den im aktuellen Jahr bereits verbrauchten Betrag reduzieren.
Wählen Sie dabei „gültig bis zum Jahresende“, wird der FSA für das folgende Jahr automatisch gelöscht.
Frist zum Jahresende
Die Erteilung oder Änderung eines FSA ist grundsätzlich bis etwa 15 Bankarbeitstage vor dem letzten Bankarbeitstag des aktuellen Jahres möglich.
Aufgrund der Feiertage zum Jahresende kann die tatsächliche Frist früher liegen. Wir empfehlen daher, die Erteilung oder Änderung Ihres FSA möglichst frühzeitig vorzunehmen.
Aktives Anlageziel erforderlich
Einen FSA können Sie nur digital erteilen oder ändern, solange Sie mindestens ein aktives Anlageziel in der ETF-Vermögensverwaltung haben.
Wenn Sie Ihr letztes Anlageziel bereits gekündigt haben, ist die digitale Erteilung oder Änderung eines FSA nicht mehr möglich.