Bitte beachten: Die untenstehenden Informationen stellen keine steuerliche Beratung dar und können diese auch nicht ersetzen - Wir dürfen gemäß des Steuerberatungsgesetzes keine Steuerberatung und / oder auch keine beschränkte Hilfe in Steuersachen leisten. Für die Beurteilung Ihres Sachverhalts oder bei Fragen zu Ihrer persönlichen steuerlichen Situation, wenden Sie sich daher bitte an einen Steuerberater. Die Informationen wurden mit größter Sorgfalt erstellt, es besteht dennoch keine Gewähr der Richtigkeit und/ oder Aktualität.
---
Wie hoch die Steuern und Abgaben auf Kapitalerträge grundsätzlich ausfallen, lesen Sie hier: Wie hoch sind die Steuern und Abgaben auf Kapitalerträge?
Bei Anlagezielen fallen Steuern und Abgaben auf Kapitalerträge, welche in der Regel aus realisierten Kursgewinnen, erhaltenen Ausschüttungen und aus der Vorabpauschale bestehen, an.
Bitte beachten: Kursschwankungen sind keine realisierten Kursgewinne und auch keine realisierten Kursverluste. Kursgewinne werden realisiert, indem Sie Verkäufe tätigen. Auf Kursschwankungen fallen daher keine Steuern oder Abgaben an.
Sind Sie Steuerinländer (steuerlich in Deutschland ansässig), müssen Sie ggf. anfallende Steuern und Abgaben nicht selbstständig abführen.
- Abgeltungssteuern (zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer) auf Kapitalerträge werden entweder sofort (Stichwort: Ausschüttungen), während der Laufzeit (Stichwort: Vorabpauschale) oder zum Auszahlungszeitpunkt (Stichwort: Verkauf / Auszahlung) fällig:
- Auf die regelmäßigen Ausschüttungen, der in den growney Anlagestrategien enthaltenen ETFs, werden die Abgaben zum Zeitpunkt der Ausschüttung fällig und ggf. direkt von der Partnerbank abgeführt.
- 2018 hat sich die Besteuerung von Investmentfonds geändert. Details dazu lesen Sie in den "Informationen zur Investmentsteuerreform". Finanzinstitute ziehen seitdem die Abgeltungssteuer (zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer) auf die Vorabpauschale (welche sowohl bei thesaurierenden, aber auch bei ausschüttenden Fonds, die ihre Erträge nicht vollständig auskehren, Anwendung findet) ein und führen diese automatisch an das Finanzamt ab. Bei einer späteren Veräußerung der vorab pauschal besteuerten Erträge wird die Abgeltungssteuer (zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer) auf die Vorabpauschale berücksichtigt, sodass Sie in Summe immer dem gleichen Steuerabzug unterliegen und nicht doppelt besteuert werden.
- Grundsätzlich wird bei der Veräußerung (Verkauf) Ihrer ETFs immer abgerechnet. Realisierte Kursgewinne, die nicht bereits versteuert sind, werden zum Zeitpunkt der Realisierung besteuert und ggf. direkt von der Partnerbank abgeführt. Diese Abgaben werden nach dem sogenannten „Fifo-Prinzip” einbehalten und abgeführt. Fifo steht für „First in, first out“. Diese Regel besagt, dass aus einem Bestand von gleichen Wertpapieren diejenigen zuerst verkauft werden, die auch als Erstes gekauft worden sind. Dieses Prinzip gilt bei growney für jedes Anlageziel separat.
-
In Summe fallen demnach folgende Abgaben für alle realisierten Kapitalerträge an:
- 25 % Abgeltungssteuer
- + 5,5 % der zu zahlenden Abgeltungssteuer in Form des Solidaritätszuschlags
- + gegebenenfalls Kirchensteuer (8 % bzw. 9 % der zu zahlenden Abgeltungssteuer)
- Um Ihre Steuerlast zu senken, können Sie bei growney als Steuerinländer in der Regel einen Freistellungsauftrag für Ihre Anlageziele erteilen und auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung für Ihre Anlageziele vorlegen.
Sind Sie Steuerausländer (steuerlich nicht in Deutschland ansässig), müssen Sie ggf. anfallende Steuern ggf. selbstständig abführen.
Als Steuerausländer müssen Sie sich um die Besteuerung Ihrer Geldanlage selbst kümmern. Im Zweifel konsultieren Sie bitte den Steuerberater Ihres Vertrauens.
Die Erteilung eines Freistellungsauftrag ist für Steuerausländer nicht möglich. Die Vorlage einer Nichtveranlagungsbescheinigung ist für Steuerausländer ebenfalls nicht möglich.
Selbstverständlich erhalten Sie von unsere Partnerbank zur Unterstützung eine jährliche Steuerbescheinigung. In dieser werden die gegebenenfalls in Ihrem Wohnsitzland zu versteuernden Kapitalerträge ausgewiesen.