Bitte beachten: Die untenstehenden Information stellen keine steuerliche Beratung dar und können diese auch nicht ersetzen - growney darf gemäß des Steuerberatungsgesetzes keine Steuerberatung und / oder auch keine beschränkte Hilfe in Steuersachen leisten. Für die Beurteilung Ihres Sachverhalts oder bei Fragen zu Ihrer persönlichen steuerlichen Situation, wenden Sie sich daher bitte an einen Steuerberater. Die Informationen wurden mit größter Sorgfalt erstellt, es besteht dennoch keine Gewähr der Richtigkeit und/ oder Aktualität.
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Auf Kapitalerträge (bei growney-Anlagezielen bestehen diese aus realisierten Kursgewinnen und Dividenden bzw. Ausschüttungen. Bei Zinskonten wie Tages- oder Festgeldkonten bestehen diese aus erhaltenen Zinsen) werden für alle in Deutschland steuerpflichtigen Personen die Abgeltungssteuer (25%), der Solidaritätszuschlag (5,5% der Abgeltungssteuer) und gegebenenfalls die Kirchensteuer (8 % bzw. 9 % der Abgeltungsteuer) fällig.
Personen, die in Deutschland steuerpflichtig sind, steht allerdings ein jährlicher Freibetrag in Höhe des Sparerpauschbetrages zu, der von der Besteuerung freigestellt ist. Der Sparerpauschbetrag ist ein Freibetrag im Rahmen der Einkommensteuer. Mithilfe des Sparerpauschbetrages können alle in Deutschland steuerpflichtige Singles Kapitalerträge bis 1.000 Euro und gemeinsam veranlagte Personen bis zu 2.000 Euro steuerfrei verbuchen. (Zum 01.01.2023 wurde der Sparerpauschbetrage erhöht und damit wurden auch vor diesem Tag erteilte Freistellungsaufträge automatisch (um 24,844 Prozent) erhöht. Banken setzten damit eine gesetzliche Vorgabe um. Beispiele für diese automatische Anpassung finden Sie hier: https://growney.de/blog/kapitalertragssteuer-das-gilt-fur-ihren-freistellungsauftrag-2023)
Lediglich für Kapitalerträge, die über dem Sparerpauschbetrag liegen, müssen demnach Steuern und Abgaben abgeführt werden:
- Um den Sparerpauschbetrag vorab bequem ausnutzen zu können, kann bei allen Deutschen Banken in der Regel ein sogenannter Freistellungsauftrag (FSA) erteilt werden.
- Wurde im Jahr des Kapitalertrags kein Freistellungsauftrag erteilt, können die abgeführten Steuern nachträglich im Rahmen der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden.
Zusammenfassung:
- Sofern ein FSA erteilt werden kann, wird dieser immer pro Bank und Kunde (nicht pro Dienstleistung oder Konto) erteilt.
- Ein FSA kann in der Regel bei deutschen Partnerbanken bis zur maximalen Höhe des Spararpauschbetrages erteilt werden.
- Der Spararpauschbetrag kann durch verschiedene FSAs auf mehrere Kreditinstitute „verteilt“ werden, um den Sparerpauschbetrag optimal auszunutzen.
- Liegt der jeweiligen Partnerbank kein FSA vor, werden bei in Deutschland ansässigen Banken erwirtschaftete Steuern und Abgaben auf alle Kapitalerträge automatisch an das Finanzamt abgeführt.
- Liegt der jeweiligen Partnerbank ein FSA vor, werden lediglich Steuern und Abgaben für Kapitalerträge oberhalb des im Freistellungsauftrag erteilten Wertes an das Finanzamt abgeführt.
- Die Summe aller erteilten FSAs darf nicht höher als der Sparerpauschbetrag (für Singles 1.000 Euro, bzw. für gemeinsam Veranlagte bis zu 2.000 Euro) sein.
Lässt sich ein bereits erteilter Freistellungsauftrag ändern?
- Eine Erhöhung des FSA ist im laufenden Jahr in der Regel jederzeit möglich und bereits abgezogene Steuern und Abgaben werden Ihnen nach einer Erhöhung des Freistellungsauftrages ggf. erstattet. Sie müssen für die Erstattung nichts weiter unternehmen, allerdings kann die Erstattung ein paar Wochen dauern.
- Ein FSA kann im laufenden Jahr bis zum bereits ausgeschöpften Betrag reduziert werden.
- Die Kündigung bzw. der Widerruf eines bereits erteilten FSA ist im laufenden Jahr nicht möglich. Damit Ihr FSA im Folgejahr automatisch erlischt, können Sie bei Erteilung/ Änderung die Gültigkeit angeben bzw. ändern oder auch den Wert für das kommende Jahr auf 0 € setzen.
Eine Änderung muss dem entsprechenden Finanzunternehmen bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres mitgeteilt werden. Dabei gilt es den Stichtag des jeweiligen Kreditinstitutes zu beachten. Wann das für unserer unterschiedlichen Angebote genau ist, lesen Sie bei den jeweiligen Infos zum Thema: