Bitte beachten: Die untenstehenden Informationen stellen keine steuerliche Beratung dar und können diese auch nicht ersetzen - Wir dürfen gemäß des Steuerberatungsgesetzes keine Steuerberatung und / oder auch keine beschränkte Hilfe in Steuersachen leisten. Für die Beurteilung Ihres Sachverhalts oder bei Fragen zu Ihrer persönlichen steuerlichen Situation, wenden Sie sich daher bitte an einen Steuerberater. Die Informationen wurden mit größter Sorgfalt erstellt, es besteht dennoch keine Gewähr der Richtigkeit und/ oder Aktualität.
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Viele Informationen zum Thema Nichtveranlagungsbescheinigung (kurz NV-Bescheinigung) lesen Sie hier: Was ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung und was gilt es zu beachten?
Was muss ich bei der Hinterlegung einer NV-Bescheinigung für ETF-Anlageziele beachten?
- Die Übermittlung Ihrer NV-Bescheinigung ist bis ca. 10 Bankarbeitstage vor dem letzten Bankarbeitstag des aktuellen Jahres möglich.
- Aufgrund der vielen Feiertage zum Jahresende, kann der Stichtag aber auch früher sein und Sie sollten die Einreichung der NV-Bescheinigung nicht zu lange vor sich herschieben.
- Nach Eingang der Bescheinigung wird diese schnellstmöglich für Sie hinterlegt. Sie erhalten hierüber keine weitere Benachrichtigung.
Wie kann ich eine NV-Bescheinigung für ETF-Anlageziele einreichen?
Ihre Nichtveranlagungsbescheinigung für ETF-Anlageziele können Sie uns bequem über den Upload-Service in Ihrem Account zukommen lassen. Alternativ ist die Übermittlung auch per E-Mail – unter der Angabe von mindestens einer aktiven Depotnummer – möglich.