Wenn Sie keine aktive Entscheidung treffen, wird Ihr angespartes Kapital zum Rentenbeginn automatisch in eine lebenslange monatliche Rente umgewandelt. Eine Kapitalabfindung erhalten Sie, wenn Sie diese mindestens 3 Monate vor Rentenbeginn aktiv beantragen. Es existieren selbstverständlich Ablaufformulare, welche Ihnen vor der Rentenbeginn automatisch zur Verfügung gestellt werden.
Vor dem Rentenbeginn können Sie dann wählen, wie Ihr Kapital ausgezahlt wird:
1. Lebenslange Rente
Entscheiden Sie sich für die lebenslange Rente, wird Ihr angespartes Kapital in eine monatliche Zahlung umgewandelt, die Sie ein Leben lang erhalten – unabhängig davon, wie alt Sie werden.
Vorteile:
- Planbare, regelmäßige Einnahmen im Ruhestand
- Absicherung gegen das Risiko, sehr alt zu werden (Langlebigkeitsrisiko)
- Kein Risiko, dass das Geld „aufgebraucht“ ist
Zu beachten:
- Das Kapital ist fest in eine Rente umgewandelt und nicht mehr frei verfügbar.
- Die Höhe der Rente bleibt in der Regel konstant.
2. Kapitalabfindung
Bei der Kapitalabfindung lassen Sie sich Ihr angespartes Vermögen einmalig als Auszahlung zum Rentenbeginn auszahlen.
Vorteile:
- Volle Flexibilität über Ihr Kapital
- Möglichkeit, größere Anschaffungen zu tätigen oder selbst zu investieren
- Individuelle Ausgaben nach Bedarf möglich
Zu beachten:
- Kein lebenslanger Zahlungsanspruch
- Risiko, dass das Kapital im Laufe der Zeit aufgebraucht wird
- Eigenverantwortung für die weitere Anlage
Nach Rentenbeginn ist eine Kapitalabfindung nicht mehr möglich
3. Kombination beider Optionen
Eine Teil-Kapitalabfindung in Verbindung mit einer lebenslangen Rente ist möglich: Ein Teil wird ausgezahlt, der Rest wird verrentet.