Vor dem vereinbarten Rentenbeginn können Sie Ihre ETF-Rentenversicherung jederzeit mit Wirkung zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen.
Nach dem vereinbarten Rentenbeginn ist eine Kündigung ausgeschlossen.
Die Versicherungsperiode bei monatlicher Zahlungsweise (mit monatlicher Sparrate) ist ein Monat, im Fall eines Einmalbeitrags ist die Versicherungsperiode ein Jahr. Unabhängig davon können Sie Ihre ETF-Rentenversicherung vor dem vereinbarten Rentenbeginn auch jederzeit mit einer Frist von drei Wochen zum Ende eines Monats vollständig kündigen. Geht Ihre Kündigung fristgerecht ein, wird sie zu dem von Ihnen gewählten Monatsende wirksam.
In der Regel wird eine Kündigung somit zum nächsten Monatsende wirksam. Die Auszahlung des Kündigungswerts kann daher bis zu einen Monat in Anspruch nehmen.
Unsere flexible ETF-Rentenversicherung bietet Ihnen aber auch Alternativen zur Kündigung:
- statt einer Kündigung können Sie beispielsweise Ihren monatliche Sparrate anpassen
- bei Bedarf können Sie auch jederzeit eine (Teil-) Auszahlung initiieren
Sie möchten einen Vertrag dennoch kündigen?
Melden Sie sich bitte kurz bei uns.
(Künftig können Sie auch im Kundenbereich eine Kündigung initiieren.)