Verträge, die der Altersvorsorge dienen, können unter bestimmten Voraussetzungen von der Verwertung ausgenommen und damit als geschütztes Vermögen anerkannt werden.
Was bedeutet Verwertungsschutz?
Verwertungsschutz bedeutet, dass ein Vermögenswert unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen nicht eingesetzt, verkauft, aufgelöst oder anderweitig verwertet werden muss, um den eigenen Lebensunterhalt zu finanzieren oder bestimmte Sozialleistungen, wie die Grundsicherung, zu erhalten.
Bei einer Rentenversicherung kann dies bedeuten, dass das angesparte Vermögen auch beim Bezug bestimmter Sozialleistungen im Vertrag verbleiben kann und der Vertrag nicht vorzeitig ausgezahlt oder gekündigt werden muss.
Ist die ETF-Rentenversicherung von growney vor einer Verwertung geschützt?
Die ETF-Rentenversicherung von growney ist grundsätzlich zur Altersvorsorge geeignet. Ob Ihr konkreter Vertrag im Einzelfall als geschütztes Altersvorsorgevermögen anerkannt wird, entscheidet jedoch das für Sie zuständige Sozialamt. Dabei werden Ihre persönliche Lebens-, Einkommens- und Vermögenssituation zum Zeitpunkt der Prüfung berücksichtigt.
Ein automatischer Verwertungsschutz, auch Verwertungsausschluss genannt, besteht bei einer ETF-Rentenversicherung jedoch nicht und kann auch nicht gesondert vereinbart werden.
Welche Nachweise oder Begründungen für die Anerkennung als geschütztes Altersvorsorgevermögen erforderlich sind, kann je nach zuständigem Amt und Einzelfall unterschiedlich sein. Wir können daher nicht verbindlich beurteilen, ob Ihr Vertrag von einer Verwertung ausgenommen wird.
Gut zu wissen: Uns sind bislang keine Fälle bekannt, in denen ein Sozialamt von einem Kunden die Verwertung oder Kündigung der ETF-Rentenversicherung verlangt hat. Da die Entscheidung jedoch immer im Einzelfall durch das zuständige Sozialamt erfolgt, können wir dies für zukünftige Fälle nicht ausschließen.