Bitte beachten: Die untenstehenden Informationen stellen keine steuerliche Beratung dar und können diese auch nicht ersetzen - Wir dürfen gemäß des Steuerberatungsgesetzes keine Steuerberatung und / oder auch keine beschränkte Hilfe in Steuersachen leisten. Für die Beurteilung Ihres Sachverhalts oder bei Fragen zu Ihrer persönlichen steuerlichen Situation, wenden Sie sich daher bitte an einen Steuerberater. Die Informationen wurden mit größter Sorgfalt erstellt, es besteht dennoch keine Gewähr der Richtigkeit und/ oder Aktualität.
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Die Erstellung der Jahressteuerbescheinigung für ETF-Anlageziele erfolgt automatisch nach den unten genannten Zeitangaben - Eine Bereitstellung vorab bzw. zu einem Wunschtermin ist leider nicht möglich.
- Die Jahressteuerbescheinigungen für Privatkunden wird von unserer Partnerbank bis Ende März des Folgejahres erstellt.
- Die Jahressteuerbescheinigung für Firmenkunden wird von unserer Partnerbank bis Ende Juni des Folgejahres erstellt.
- Die Bereitstellung der Jahressteuerbescheinigung erfolgt für alle Kunden digital im Account-Postfach.
- Ein Postversand der Jahressteuerbescheinigung ist nicht vorgesehen.
Bitte beachten:
- Falls Sie Ihren Account komplett gekündigt haben und eine Steuerbescheinigung für Ihre ETF-Anlageziele benötigen, melden Sie sich bitte nach der Erstellung (frühestens Anfang April des Folgejahres) bei uns.
- Eine Erträgnisaufstellung für Privatkunden wird nicht erstellt. (Stand Januar 2025)
- Eine Erträgnisaufstellung für Firmenkunden wird automatisch mit der Jahressteuerbescheinigung erstellt. (Stand Januar 2025)
Welche Details die Steuerbescheinigung enthält, sehen Sie beispielshaft hier: