Für Zinskonten wie Fest- oder Tagesgeldkonten können leider keine Vollmachten bzw. Generalvollmachten hinterlegt werden. Dieses gilt sowohl für das Transaktionskonto als auch für die einzelnen Zinskonten.
Bei growney haben Sie den Vorteil, verschiedene Partnerbanken aus Europa nutzen zu können. Da hierbei das jeweilige Landesrecht zu beachten ist, können leider während der laufenden Geschäftsbeziehung keine dauerhaften (Bank-)Vollmachten akzeptiert werden.
Sollte der Kontoinhaber jedoch versterben, lässt sich das Guthaben bzw. die Konten im Rahmen des Erbes übertragen. Hinterlegen Sie dafür gern unsere Kontaktdaten in Ihren Unterlagen. Sobald sich ein Erbe bei uns meldet, leiten wir nach Eingang der vollständigen Nachlassunterlagen alles weitere in die Wege.