Der Nominalzins gibt den Zinssatz an, den die Partnerbank für Ihr Tages- oder Festgeld zahlt. Angegeben wird dieser immer für volle zwölf Monate, also ein ganzes Jahr. Deshalb findet sich hinter dem Zinssatz auch regelmäßig der Zusatz „p.a.“ – was für „per annum“ steht und mit „pro Jahr“ übersetzt werden kann.
Allerdings macht es einen Unterschied, wann die jeweilige Partnerbank die Zinsen auszahlt bzw. der Anlage gutschreibt. Die Zinszahlung kann einmalig zum Ende der vereinbarten Laufzeit oder mehrfach während der Laufzeit, z. B. monatlich, halbjährlich oder auch jährlich geschehen.
Je früher die Gutschrift der (dann anteiligen) Zinsen erfolgt, desto positiver für den Anleger - Denn dann verzinsen sich die bereits gutgeschriebenen Zinsen für die verbleibende Laufzeit mit. Das nennt man den Zinseszinseffekt. Dieser macht sich - je nach Laufzeit - im Effektivzins bemerkbar:
- Sind Nominalzins und Effektivzins identisch, spricht das dafür, dass die Zinszahlung der Partnerbank einmal jährlich erfolgt.
- Ist der Effektivzins höher als der Nominalzins, resultiert das in der Regel daraus, dass Zinsgutschriften öfter als einmal pro Jahr erfolgen.
- Ist der Effektivzins niedriger als der Nominalzins, resultiert das in der Regel daraus, dass entweder die komplette Zinsgutschrift erst zum Ende der gesamten Laufzeit erfolgt oder die Zinsgutschriften nicht in das Zinskonto "reinvestiert" und auf Ihr Transaktionskonto ausgezahlt werden.
Bitte beachten: Bei der Auswahl Ihres Angebots zeigen wir in der Regel den Nominalzins an - Den Effektivzins sehen Sie in den Angebotsdetails. Die Zinsauszahlungsmodalitäten finden Sie immer auch im Produktinformationsblatt.
Ein Beispiel (mit gerundeten Werten):
- Anlagebetrag: € 10.000,00 für 12 Monate
- Zinssatz nominal: 3,00 % p.a.
- Zinsgutschrift: vierteljährlich
Zeitpunkt | Anlagebetrag effektiv | Zinsgutschrift effektiv |
Anlage am 01. Januar | € 10.000,00 | € 75 für Quartal 1 (€ 300,00 / 4) |
Guthaben am 31. März | € 10.075,00 | € 75,56 Euro (€ 302,25 / 4) |
Guthaben am 30. Juni | € 10.150,56 | € 76,13 (€ 304,52 / 4) |
Guthaben am 30. September | € 10.226,69 | € 76,70 (€ 306,80 / 4) |
Guthaben am 31. Dezember | € 10.303,39 | |
effektiver Guthabenzins für ein Jahr: € 303,39 | ||
nominaler Guthabenzins für ein Jahr: € 300,00 |
||
=> 3,03 % Effektivzins, bei einem Nominalzins von 3,00 % p.a |
Wenn die Zinszahlung nur einmal jährlich zum 31. Dezember erfolgen würde, beliefe sich der Guthabenzins auf € 300,00. Der Effektivzins würde dann dem Nominalzins entsprechen.