Bitte beachten: Die untenstehenden Informationen stellen keine steuerliche Beratung dar und können diese auch nicht ersetzen - Wir dürfen gemäß des Steuerberatungsgesetzes keine Steuerberatung und / oder auch keine beschränkte Hilfe in Steuersachen leisten. Für die Beurteilung Ihres Sachverhalts oder bei Fragen zu Ihrer persönlichen steuerlichen Situation, wenden Sie sich daher bitte an einen Steuerberater. Die Informationen wurden mit größter Sorgfalt erstellt, es besteht dennoch keine Gewähr der Richtigkeit und/ oder Aktualität.
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In den ETF-Rentenversicherungsverträgen ist ein Todesfallschutz in 2 Ausprägungen enthalten. Wie sich diese beiden unterscheiden, lesen Sie hier:
- Todesfallschutz: Was passiert, wenn ich VOR dem vereinbarten Rentenbeginn einer ETF-Rentenversicherung sterbe?
- Todesfallschutz: Was passiert, wenn ich NACH dem vereinbarten Rentenbeginn einer ETF-Rentenversicherung sterbe?
Grundsätzlich gilt für die Besteuerung:
Die Auszahlung der Todesfallleistung vor oder nach Rentenbeginn (bei Einschluss von Kapitalschutz oder Rentengarantiezeit) an Erben bzw. Bezugsberechtigte ist einkommensteuerfrei.
Es erfolgt auch keine Besteuerung der enthaltenen Erträge.Bitte beachten Sie jedoch, dass eine Todesfallleistung unter Umständen der Erbschaftsteuer unterliegen kann. Ob und in welcher Höhe Erbschaftsteuer anfällt, hängt von der persönlichen Situation der begünstigten Person ab – insbesondere vom Verwandtschaftsgrad und den geltenden Freibeträgen.