Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung sind sämtliche Erträge bis zur Auszahlung steuerfrei. Es werden während der Ansparphase weder Vorabpauschale noch Kapitalertragsteuer fällig und deswegen ist kein Freistellungsauftrag notwendig.
Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung sind sämtliche Erträge bis zur Auszahlung steuerfrei. Es werden während der Ansparphase weder Vorabpauschale noch Kapitalertragsteuer fällig und deswegen ist kein Freistellungsauftrag notwendig.