Bitte beachten: Die untenstehenden Informationen stellen keine steuerliche Beratung dar und können diese auch nicht ersetzen - Wir dürfen gemäß des Steuerberatungsgesetzes keine Steuerberatung und / oder auch keine beschränkte Hilfe in Steuersachen leisten. Für die Beurteilung Ihres Sachverhalts oder bei Fragen zu Ihrer persönlichen steuerlichen Situation, wenden Sie sich daher bitte an einen Steuerberater. Die Informationen wurden mit größter Sorgfalt erstellt, es besteht dennoch keine Gewähr der Richtigkeit und/ oder Aktualität.
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Nein, auf Auszahlungen aus einer privaten ETF-Rentenversicherung müssen grundsätzlich keine zusätzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt werden, wenn Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind.
Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme: Wenn Sie freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, werden auf Ihre privaten Renteneinkünfte sehr wohl Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Allerdings werden diese Beiträge nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Für Zahlungen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze werden keine Beiträge berechnet.