Vor dem vereinbarten Rentenbeginn können Sie Ihre ETF-Rentenversicherung jederzeit mit Wirkung zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen.
Nach dem vereinbarten Rentenbeginn ist eine Kündigung ausgeschlossen.
Die Versicherungsperiode bei monatlicher Zahlungsweise (mit monatlicher Sparrate) ist ein Monat, im Fall eines Einmalbeitrags ist die Versicherungsperiode ein Jahr. Unabhängig davon können Sie Ihre ETF-Rentenversicherung vor dem vereinbarten Rentenbeginn auch jederzeit mit einer Frist von drei Wochen zum Ende eines Monats vollständig kündigen. Geht Ihre Kündigung fristgerecht ein, wird sie zu dem von Ihnen gewählten Monatsende wirksam.
In der Regel wird eine Kündigung also zum nächsten Monatsende wirksam. Die abschließende Abrechnung und Auszahlung erfolgt im darauffolgenden Monat. Daher kann es bis zu acht Wochen nach Wirksamwerden der Kündigung dauern, bis der Kündigungswert ausgezahlt wird. Maßgeblich für die Abrechnung ist selbstverständlich der Tag, an dem die Kündigung wirksam wird.
Bitte beachten Sie, dass es während der Bearbeitungszeit trotz der Kündigung noch zum Einzug einer weiteren monatlichen Sparrate kommen kann. Selbstverständlich werden nach dem Kündigungstermin zusätzlich eingezogene Beiträge automatisch auf Ihr hinterlegtes Referenzkonto zurücküberwiesen.
Unsere flexible ETF-Rentenversicherung bietet Ihnen aber auch Alternativen zur Kündigung:
- statt einer Kündigung können Sie beispielsweise Ihren monatliche Sparrate anpassen
- bei Bedarf können Sie auch jederzeit eine (Teil-) Auszahlung initiieren
Sie möchten einen Vertrag dennoch kündigen?
=> Melden Sie sich bitte kurz bei uns.
(Künftig können Sie auch im Kundenbereich eine Kündigung initiieren.)