Durch die automatische Verarbeitung von Aufträgen ist es in der Regel leider nicht möglich einen erteilten Auftrag zu stornieren.
Aber egal, ob Sie einen Einzahlungsauftrag, einen Auszahlungsauftrag, einen Eröffnungsauftrag oder eine Kündigungsauftrag stornieren möchten: In der Regel können Sie einen entgegengesetzten Auftrag ereilen.
Beispiele für entgegengesetzte Aufträge bei ETF-Anlagezielen sind:
- Eröffnen Sie gern ein neues Anlageziel, falls Sie ein Anlageziel gekündigt haben: Wie eröffne ich ein (zusätzliches) ETF-Anlageziel?
- Zahlen Sie gern erneut ein, falls Sie eine Auszahlung veranlasst haben: Wie kann ich eine Einzahlung auf ein ETF-Anlageziel vornehmen?
- Passen Sie Ihre Sparrate erneut an, falls Sie eine Sparrate falsch angegeben haben: Wie kann ich die monatliche Sparrate ändern?
- Erteilen Sie einen Auszahlungsauftrag in gleicher Höhe, falls Sie eine Einzahlung initiert haben: Wie kann ich mir Geld aus einem Anlageziel auszahlen lassen? (Beachten Sie dabei aber bitte die Besonderheiten) Oder veranlassen Sie nach erfolgter SEPA-Lastschrift eines Einzahlungsauftrages eine kostenpflichtige Rücklastschrift über Ihr Girokonto: Was passiert, wenn eine Lastschrift nicht eingezogen werden kann bzw. zurückgefordert wird?
- Kündigen oder Widerrufen Sie eine Anlageziel-Eröffnung: Wie kann ich ein Anlageziel (ETF-Depot) kündigen?
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Beispiele für entgegengesetzte Aufträge bei Zinskonten (Tages- und Festgeldkonten) sind:
- Eröffnen Sie ein neues Zinskonto, falls Sie ein Zinskonto aufgelöst haben: Wie eröffne ich ein (zusätzliches) Tages- bzw. Festgeldkonto?
- Erteilen Sie einen Einzahlungsauftrag, falls Sie eine Auszahlung aus einem Tagesgeldkonto initiiert haben: Wie kann ich eine Einzahlung auf ein Tages- bzw. Festgeldkonto vornehmen?
- Brechen Sie eine Zinskontoeröffnung ab, falls Sie ein Zinskonto eröffnet haben: Wie kann ich eine Zinskontoeröffnung abbrechen bzw. zurückziehen? Oder kündigen Sie ein Zinskonto, falls Sie ein Tagesgeldkonto eröffnet haben: Wie kann ich ein Zinskonto kündigen?
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