Bei Anlagezielen in der ETF-Vermögensverwaltung gibt es keine Kündigungsfristen und Sie können ein Anlageziel jederzeit auflösen. Alternativ können Sie sich auch lediglich Teilbeträge auszahlen oder flexibel Ihre Sparrate anpassen bzw. aussetzen:
- Wie kann ich die monatliche Sparrate eines Anlageziels in der ETF-Vermögensverwaltung ändern?
- Wie kann ich einen Teilbetrag aus einem Anlageziel der ETF-Vermögensverwaltung auszahlen?
Wie kann ich ein Anlageziel der ETF-Vermögensverwaltung kündigen?
Die ordentliche Kündigung, den damit verbundenen Verkauf Ihrer ETFs und die automatische Auszahlungsüberweisung auf Ihr Referenzkonto veranlassen wir, sobald Sie dies in Ihrem Account beauftragt haben:
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Anlageziel kündigen, wenn das Anlageziel bei der Sutor Bank geführt wird:
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Anlageziel kündigen, wenn das Anlageziel bei UPVEST geführt wird:
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Weitere Infos:
- Bei einer Kündigung eines Anlageziels der ETF-Vermögensverwaltung entstehen Ihnen keinerlei zusätzliche Kosten oder Gebühren.
- Mit einer Anlageziel-Kündigung wird Ihre Sparrate gleichzeitig auf 0,00 € gesetzt. Aufgrund des Sepa-Lastschriftmandats muss eine Änderung der monatlichen Sparrate allerdings mindestens 3 Bankarbeitstage vor dem tatsächlichen Bankeinzug geschehen. Kündigen Sie ein Anlageziel innerhalb dieser Frist, kann es sein, dass es zu einer Überschneidung kommt und Ihre Sparrate noch ein letztes Mal eingezogen wird.
- Wie lange dauert die Kündigung eines Anlageziels der ETF-Vermögensverwaltung und welche Sonderfälle können auftreten?
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