Einmalige Kaufaufträge können Sie in jedem Anlageziel der Produktkategorie ETF-Vermögensverwaltung durch eine Einzahlung auslösen. Sobald Ihre Einzahlung bei uns eingegangen ist, werden die entsprechenden ETF-Käufe automatisch ausgeführt.
Kaufauftrag per SEPA-Lastschrift oder Überweisung initiieren
- Loggen Sie sich in Ihren Account ein.
- Klicken Sie in der Navigation auf „Ein- & Auszahlen“ bzw. „Investieren“.
- Wählen Sie gegebenenfalls unter „Was möchten Sie tun?“ die Option „Einzahlen“.
- Wählen Sie gegebenenfalls als Finanzprodukt „ETF-Vermögensverwaltung“.
- Wählen Sie das Anlageziel aus, in das Sie einzahlen möchten.
- Geben Sie den gewünschten Einzahlungsbetrag ein.
- Wählen Sie unter „Zahlungsart“ entweder „SEPA-Lastschrift“ oder „Überweisung“
Zahlungsart SEPA-Lastschrift:
- Prüfen und "Bestätigen" Sie die Zusammenfassung Ihres Einzahlungsauftrags.
- Beauftragen Sie den Einzug mit einem Klick auf „Zahlungspflichtig einzahlen“.
Zahlungsart Überweisung:
- Ihnen werden die Bankverbindung (IBAN) und der Kontoinhaber des Verrechnungskontos für das gewählte Anlageziel angezeigt.
- Überweisen Sie den gewünschten Betrag von Ihrem Girokonto auf dieses Verrechnungskonto. Für regelmäßige Einzahlungen können Sie bei Ihrer Bank auch einen Dauerauftrag einrichten.
Allgemeine Hinweise
- Wie lange dauert ein Kaufauftrag inklusive aller Buchungen?
- Wie oft und in welcher Höhe kann ich Einzahlungen vornehmen?
- Einzahlungen müssen von einem in Euro geführten Girokonto erfolgen.
Hinweise für SEPA-Lastschriften:
- Bei Einzahlungen per SEPA-Lastschrift kann eine temporäre Auszahlungssperregelten.
- SEPA-Lastschriften sind ab einem Betrag von 50 € möglich. Für einmalige Einzahlungen unter 50 € nutzen Sie bitte eine Überweisung.
Hinweise für Überweisungen und Daueraufträge:
- Jedes Anlageziel verfügt über ein eigenes Verrechnungskonto. So kann Ihre Einzahlung eindeutig dem richtigen Anlageziel zugeordnet werden.
- Daueraufträge und Überweisungen sollten ausschließlich vom Referenzkonto vorgenommen werden.
- Daueraufträge und Überweisungen von Gemeinschaftskonten sind nicht möglich.