"Kindersparen" bzw. "Enkelsparen" im klassischen Sinne ist bei growney aktuell NICHT möglich.
Der Accountinhaber muss bei uns mindestens 18 Jahre alt sein. Weitere Infos lesen Sie hier: Wer kann growney nutzen und welche Voraussetzungen existieren?
Alternativen
Als Alternative können Sie in Ihrem Account aber gern entweder ein (weiteres) Anlageziel in der Produktkategorie ETF-Vermögensverwaltung, ein (weiteres) Tages- oder Festgeldkonto in der Kategorie Zinskonten oder auch eine (weitere) ETF-Rentenversicherung auf Ihren Namen eröffnen und so für Kinder und/ oder Enkel vorsorgen.
- Sobald das 18. Lebensjahr erreicht ist, könnte Ihr Kind oder Enkel einen eigenen Account eröffnen. Anschließend könnten Sie ein bespartes Anlageziele der ETF-Vermögensverwaltung "Intern" an das Anlageziel des Kindes oder Enkels übertragen.
- Bei jeder ETF-Rentenversicherung können Sie den Bezugsberechtigten auf das Kind oder den Enkel ändern.
- Tages- und abgelaufene Festgeldkonten können Sie jederzeit an Ihr Girokonto auszahlen und von dort nach Ihren Wünschen verteilen.
- Wer welche Zuwendung erhalten soll, können Sie natürlich auch testamentarisch festlegen.
Erläuterungen bzw. Unterschiede
Wollen Mutter, Vater oder die Großeltern für den Nachwuchs bzw. die Enkel sparen, sollte vorher genau abgewogen werden, ob auf den eigenen Namen oder auf den Namen des Kindes/ Enkels gespart werden soll. Ein paar Gedanken dazu:
- Die Variante zur Eröffnung einer Geldanlage als klassisches Kinder- bzw. Enkeldepot des Kindes hätte den Vorteil, dass die Steuerfreibeträge des Kindes voll ausgeschöpft werden können (mit growney ist das aktuell nicht möglich).
- Geht es um staatliche Ausbildungshilfe, kann sich ein "klassisches" Enkel-bzw. Kinderdepot negativ auswirken. Bei einem BAföG-Antrag beispielsweise werden Vermögensgegenstände die über dem Freibetrag von 15.000 Euro liegen (Stand: August 2022, für Studierende unter 30), angerechnet.
- Geht es um die Verwendung, haben Sie beim Sparen auf Ihren Namen natürlich immer alleiniges Bestimmungsrecht. Eröffnen Sie ein "klassisches" Kinder- bzw. Enkeldepot, gehört das angesparte Geld dem Depot- bzw. Kontoinhaber (also dem Kind bzw. Enkel) und der Depotinhaber kann das Geld nach den eigenen Wünschen und Vorstellungen verwenden.