"Kindersparen" und "Enkelsparen" im engeren Sinne ist bei growney aktuell nicht möglich.
Weitere Infos lesen Sie hier: Wer kann growney nutzen und welche Voraussetzungen existieren?
Als Alternative können Sie in Ihrem growney-Account ein (weiteres) ETF-Anlageziel bzw. Tages- oder Festgeldkonto auf Ihren Namen eröffnen und so für Ihr Kind oder Enkel sparen.
Sobald das 18. Lebensjahr erreicht ist, können besparte ETF-Anlageziele (growInvest) beispielsweise in ein neu zu eröffnenden Account des Kindes übertragen werden. Der Depotübertrag innerhalb der Partnerbank ist kostenfrei, die bis dahin noch nicht versteuerten Renditen sind ggf. steuerpflichtig.
Erläuterung: Wollen Mutter, Vater oder die Großeltern für den Nachwuchs bzw. Enkel sparen, sollte vorher genau abgewogen werden, ob auf den eigenen Namen oder auf den Namen des Kindes gespart werden soll. Ein paar Gedanken dazu:
- Die Variante zur Eröffnung einer Geldanlage als klassisches Kinder- bzw. Enkeldepot des Kindes hätte den Vorteil, dass die Steuerfreibeträge des Kindes voll ausgeschöpft werden können (mit growney aktuell nicht möglich).
- Geht es um staatliche Ausbildungshilfe, kann sich ein klassisches Enkel-bzw. Kinderdepot negativ auswirken. Bei einem BAföG-Antrag beispielsweise werden Vermögensgegenstände die über dem Freibetrag von 15.000 Euro liegen (Stand: August 2022, für Studierende unter 30), angerechnet.
- Geht es um die Verwendung, haben Sie beim Sparen auf Ihren Namen natürlich immer alleiniges Bestimmungsrecht. Eröffnen Sie ein klassisches Kinder- bzw. Enkeldepot, gehört das angesparte Geld dem Depot- bzw. Kontoinhaber (also dem Kind bzw. Enkel) und der Depotinhaber kann das Geld nach den eigenen Wünschen und Vorstellungen verwenden.
Weitere Infos:
Jedes ETF-Anlageziel (growInvest) hat übrigens eine eigene Kontoverbindung: Geben Sie die IBAN des Verrechnungskontos einfach an Freunde und Verwandte weiter, investieren Sie damit gemeinsam in die Zukunft Ihres Kindes bzw. Enkels.