wichtige Hinweise vor der Eröffnung:
- Zinskonten wie Tages- oder Festgeldkonten können nicht als Mietkautionsdepot verpfändet werden.
- Bitte klären Sie im Vorfeld, ob Ihr Vermieter im Rechtsmantel einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) vermietet. An eine GbR oder eGbR kann ein Depot nicht verpfändet werden.
- Ein Vermieter kann das Mietkautionsdepot nicht eröffnen. Die Eröffnung muss immer durch den Mieter geschehen.
- Viele Infos zum Thema Mietkaution lesen Sie auch hier: https://growney.de/mietkautionsdepot
- Ist Ihr erstes growney Anlageziel eröffnet und verpfändet, können Sie in Ihrem growney-Account mit wenigen Klicks weitere Anlageziele eröffnen, und so zusätzlich für sich selbst sparen. Selbstverständlich gilt eine Verpfändung nur für ein Anlageziel und Sie können über Ihre ggf. weiteren Anlageziele frei verfügen.
Welche Kosten fallen für ein Mietkautionsdepot an?
- Die jährlichen Kosten und Gebühren für ein Depot lesen Sie hier: Welche Kosten und Gebühren fallen bei einer Geldanlage in ETFs an?
- Die einmaligen Gebühr für die Verpfändung als Mietkautionsdepot beträgt € 29,75 (inkl. MwSt.)
- Für die spätere Entpfändung fallen keine weiteren Kosten oder Gebühren an.
Allgemeiner Ablauf: Absprache, Eröffnung, Verpfändung, Entpfändung
- Absprache mit Ihren Vermieter: Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter, ob diese Anlage für Ihn als Mietkautionspfand akzeptabel ist.
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Eröffnung des Depots: Als Mieter eröffnen Sie im ersten Schritt einen growney-Account inkl. Ihrem ersten growney-Anlageziel: Wie eröffne ich einen growney-Account inkl. meinem ersten Anlageziel?
Sind Sie bereits growney-Kunde, eröffnen Sie im ersten Schritt ein weiteres Anlageziel: Wie eröffne ich ein zusätzliches ETF-Anlageziel? - Verpfändung des eröffneten Depots: Das eröffnete Anlageziel können Sie dann im zweiten Schritt an Ihren Vermieter verpfänden. Weitere Infos unten: Wie kann ein eröffnetes Anlageziel an den Vermieter als Mietkaution verpfändet werden?
- Entpfändung des verpfändeten Depots nach Auszug: Ziehen Sie in ein paar Jahren wieder aus, kann Ihr Vermieter die Verpfändung aufheben oder Einbehalten: Wie kann der Vermieter ein Mietkautionsdepot freigeben bzw. die Kaution (teilweise) einbehalten? Anschließend kann der Mieter wieder frei über sein Depot verfügen.
Wie kann ein eröffnetes Anlageziel an den Vermieter als Mietkaution verpfändet werden?
Gegen eine einmalige Gebühr von € 29,75 (inkl. MwSt.) kann die Verpfändung eines Depots/ Anlageziels mittels Verpfändungsvereinbarung vorgenommen werden. Die Verpfändungsgebühr wird direkt aus Ihrem Anlageziel entnommen bzw. von der ersten Einzahlungen abgezogen.
- Die Vorlage einer Verpfändungsvereinbarung finden Sie hier: https://static.growney.de/documents/service-forms/Mietkautionsdepot_Checkliste-und-Verpfaendungserklaerung.pdf
- Die für die Verpfändung nötige Depotnummer finden Sie wie hier beschrieben.
- Beachten Sie bitte, dass für die Verpfändung (wie im Dokument "Verpfändungsvereinbarung" beschrieben) die Steueridentifikationsnummer sowie eine doppelseitige Ausweiskopie des Vermieters vorliegen muss.
- Wenn Sie mögen und Ihr Vermieter einverstanden ist, können Sie ein eröffnetes Anlageziel (Ihnen liegt die Depotnummer vor) übrigens auch schon vor der ersten Einzahlung bzw. vor der vollständigen Einzahlung (beispielsweise, wenn Sie mit Ihrem Vermieter vereinbart haben, dass die Kaution in 3 monatlichen Teilraten zu hinterlegen ist), an Ihren Vermieter verpfänden und damit den Prozess der Verpfändungshinterlegung ggf. beschleunigen.
Die von beiden Parteien (Mieter und Vermieter) komplett ausgefüllte und unterschriebene Verpfändungsvereinbarung senden Sie bitte per Post an:
Sutor Bank GmbH
Hermannstr. 46
20095 Hamburg
Nach Eingang der Verpfändungsvereinbarung wird das Anlageziel des Mieters in der Regel innerhalb von 5 Bankarbeitstagen an den Vermieter verpfändet. Der Mieter erhält eine Bestätigung in sein growney-Postfach. Dem Vermieter geht die Bestätigung zur Hinterlegung der Verfügungssperre postalisch zu.
Danach sind Auszahlungen im verpfändeten Anlageziel durch den Mieter nicht mehr möglich. Einzahlungen kann der Mieter (beispielsweise, wenn Sie mit Ihrem Vermieter vereinbart haben, dass die Kaution in 3 monatlichen Teilraten zu hinterlegen ist) auch in einem verpfändeten Anlageziel initiieren.
Ein Verkauf von Anteilen oder eine (Teil)Auszahlung ist erst wieder möglich, wenn die Verpfändung durch den Vermieter aufgehoben wurde. Die Verpfändung erfolgt für einen Begünstigten (in diesem Fall ist es der Vermieter), welcher im Falle offener Mietkautionsforderungen auf das Depot zugreifen kann: Wie kann der Vermieter ein Mietkautionsdepot freigeben bzw. die Kaution (teilweise) einbehalten?