wichtige Hinweise vor der Eröffnung:
- Viele Infos zum Thema Mietkaution lesen Sie auch hier: https://growney.de/mietkautionsdepot
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Lediglich ETF-Anlageziele können als Mietkautionsdepot genutzt werden:
- Ein Zinskonto (Tages- oder Festgeldkonto) kann nicht als Mietkautionsdepot verpfändet werden.
- Ein growLife-Vertrag kann nicht als Mietkautionsdepot verpfändet werden.
- Der Vermieter kann das Mietkautionsdepot nicht eröffnen. Die Eröffnung muss immer durch den Mieter geschehen.
- Bitte klären Sie im Vorfeld, ob Ihr Vermieter im Rechtsmantel einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) vermietet. An eine GbR oder eGbR kann ein ETF-Anlageziel nicht verpfändet werden.
- Bitte geben Sie während der Eröffnung Ihres Accounts unbedingt Ihre aktuelle (auf Ihrem Ausweis eingetragene) Wohnadresse an. Machen Sie das nicht, muss Ihre Adresse manuell geprüft und in der Regel an Ihre Ausweisadresse angepasst werden. Eine spätere Stammdatenänderung, nachdem Sie sich umgemeldet haben, ist problemlos möglich.
- Ist Ihr erstes ETF-Anlageziel eröffnet und verpfändet, können Sie in Ihrem Account mit wenigen Klicks weitere ETF-Anlageziele, Zinskonten oder Rentenversicherungsverträge eröffnen, und so zusätzlich für sich selbst sparen. Selbstverständlich gilt eine Verpfändung nur für ein ETF-Anlageziel und Sie können über Ihre ggf. weiteren ETF-Anlageziele frei verfügen.
Welche Kosten fallen für ein Mietkautionsdepot an?
- Die jährlichen Kosten und Gebühren für ein ETF-Anlageziel lesen Sie hier: Welche Kosten und Gebühren fallen bei einer Geldanlage in ETFs an?
- Die einmaligen Gebühr für die Verpfändung als Mietkautionsdepot beträgt € 29,75 (inkl. MwSt.)
- Für die spätere Pfandfreigabe ("Entpfändung") fallen keine weiteren Kosten oder Gebühren an.
Allgemeiner Ablauf:
- 1. Absprache mit Ihren Vermieter: Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter, ob diese Anlage für Ihn als Mietkautionspfand akzeptabel ist.
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2. Eröffnung eines ETF-Anlageziels in der Produktkategorie growInvest:
- Als Mieter und Neukunde eröffnen Sie im zweiten Schritt einen Account inkl. Ihrem ersten ETF-Anlageziel: Wie eröffne ich einen growney-Account inkl. meinem ersten ETF-Anlageziel?
- Als Mieter und Bestandskunde eröffnen Sie im zweiten Schritt ein weiteres ETF-Anlageziel: Wie eröffne ich ein zusätzliches ETF-Anlageziel?
- 3. Verpfändung des eröffneten ETF-Anlageziels: Das eröffnete ETF-Anlageziel können Sie im dritten Schritt an Ihren Vermieter verpfänden. Weitere Infos lesen Sie im Abschnitt: "Wie kann ein eröffnetes ETF-Anlageziel an den Vermieter als Mietkaution verpfändet werden?"
- 4. Pfandfreigabe ("Entpfändung") des verpfändeten ETF-Anlageziels nach Auszug durch den Vermieter: Ziehen Sie in ein paar Jahren wieder aus, kann Ihr Vermieter die Verpfändung aufheben oder Einbehalten: Wie kann der Vermieter ein Mietkautionsdepot freigeben bzw. die Kaution (teilweise) einbehalten? Anschließend kann der Mieter wieder frei über sein Depot verfügen.
Wie kann ein eröffnetes ETF-Anlageziel an den Vermieter als Mietkaution verpfändet werden?
Gegen eine einmalige Gebühr von € 29,75 (inkl. MwSt.) kann die Verpfändung eines ETF-Anlageziels mittels Verpfändungsvereinbarung vorgenommen werden. Die Verpfändungsgebühr wird direkt aus Ihrem ETF-Anlageziel entnommen bzw. von der ersten Einzahlungen abgezogen.
- Die Vorlage einer Verpfändungsvereinbarung finden Sie hier: https://static.growney.de/documents/service-forms/Mietkautionsdepot_Checkliste-und-Verpfaendungserklaerung.pdf
- Die für die Verpfändung nötige Depotnummer finden Sie wie hier beschrieben.
- Beachten Sie bitte, dass für die Verpfändung die Steueridentifikationsnummer sowie eine doppelseitige Ausweiskopie des Vermieters vorliegen muss.
- Wenn Sie mögen und Ihr Vermieter einverstanden ist, können Sie ein eröffnetes ETF-Anlageziel übrigens auch schon vor der ersten Einzahlung bzw. vor der vollständigen Einzahlung (beispielsweise, wenn Sie mit Ihrem Vermieter vereinbart haben, dass die Kaution in 3 monatlichen Teilraten zu hinterlegen ist), an Ihren Vermieter verpfänden und damit den Prozess der Verpfändungshinterlegung ggf. beschleunigen.
Die von beiden Parteien (Mieter und Vermieter) komplett ausgefüllte und unterschriebene Verpfändungsvereinbarung senden Sie bitte inkl. Ausweiskopie des Vermieters per Post an:
Sutor Bank GmbH
Hermannstr. 46
20095 Hamburg
Nach Eingang der Verpfändungsvereinbarung wird das ETF-Anlageziel des Mieters in der Regel innerhalb von 5 Bankarbeitstagen an den Vermieter verpfändet. Der Mieter erhält eine Bestätigung in sein Account-Postfach. Dem Vermieter geht die Bestätigung zur Hinterlegung der Verfügungssperre postalisch zu. Die Bestätigung zur Hinterlegung der Verfügungssperre an den Vermieter bestätigt den Depotwert zum Hinterlegungszeitpunkt.
Danach sind Auszahlungen im verpfändeten ETF-Anlageziel durch den Mieter nicht mehr möglich. Einzahlungen kann der Mieter (beispielsweise, wenn Sie mit Ihrem Vermieter vereinbart haben, dass die Kaution in 3 monatlichen Teilraten zu hinterlegen ist) auch in einem verpfändeten ETF-Anlageziel initiieren.
Ein Verkauf von Anteilen (Auftragsart "Auszahlung" bzw. "Anlageziel Kündigung") durch den Mieter ist erst wieder möglich, wenn die Verpfändung durch den Vermieter aufgehoben wurde. Die Verpfändung erfolgt für einen Begünstigten (in diesem Fall ist es der Vermieter), welcher im Falle offener Mietkautionsforderungen auf das Depot zugreifen kann: Wie kann der Vermieter ein Mietkautionsdepot freigeben bzw. die Kaution (teilweise) einbehalten?