Sobald Mieter und Vermieter das Mietverhältnis beendet haben, kann der Vermieter bzw. Pfandgläubiger mit einem schriftlichem Auftrag die Verpfändung aufheben bzw. die hinterlegte Verfügungssperre entfernen. Der Vermieter kann während der Verpfändung bei Bedarf auch jederzeit auf das Kautionsdepot zugreifen.
- Antrag zur Pfandfreigabe / Verpfändungsaufhebung / Freigabe der Verfügungssperre eines Mietkautionsdepots durch den Pfandgläubiger: https://static.growney.de/documents/service-forms/Mietkautionsdepot_Antrag-auf-Freigabe-durch-Vermieter.pdf
- Antrag zum (ggf. teilweisen) Einbehalt eines Mietkautionsdepots und anschließender Pfandfreigabe/ Verpfändungsaufhebung durch den Pfandgläubiger: https://static.growney.de/documents/service-forms/Mietkautionsdepot_Antrag-auf-Einbehalt-durch-Vermieter.pdf
Das vom Vermieter bzw. Pfandgläubiger ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Dokument ist per Post zu übermitteln an:
Sutor Bank GmbH
Hermannstr. 46
20095 Hamburg
Nach Auftragseingang eines Antrags zur Pfandfreigabe, wird die hinterlegte Verfügungssperre in der Regel innerhalb von 5 Bankarbeitstagen aufgehoben. Der Mieter erhält dafür eine Bestätigung in sein Account-Postfach.
Nach Auftragseingang eines Antrags zum (ggf. teilweisen) Einbehalt + anschließender Pfandfreigabe, werden erst die Verkäufe für den Einbehalt getätigt und an den Vermieter überwiesen. Anschließend wird das Anlageziel freigegeben. Der Mieter erhält für die Aufhebung der Verfügungssperre eine Bestätigung in das Account-Postfach.
Nach Aufhebung der Verpfändung bzw. der Verfügungssperre steht dem Mieter das Anlageziel zur freien Verfügung. Das Anlageziel kann zum Beispiel als Kaution für ein neues Mietverhältnis verpfändet, für die weitere Vermögensbildung genutzt oder bei Bedarf auch gekündigt werden.