Gegen eine einmalige Gebühr von € 29,75 (inkl. MwSt.) kann die Verpfändung eines eröffneten Anlageziels der Produktkategorie ETF-Vermögensverwaltung mittels Verpfändungsvereinbarung vorgenommen werden. Die Verpfändungsgebühr wird direkt aus Ihrem Anlageziel entnommen bzw. von der ersten Einzahlungen abgezogen.
- Eine Verpfändungsvereinbarung finden Sie hier: https://static.growney.de/documents/service-forms/Mietkautionsdepot_Checkliste-und-Verpfaendungserklaerung.pdf
- Die für die Verpfändung nötige Depotnummer finden Sie wie hier beschrieben.
- Beachten Sie bitte, dass für die Verpfändung die Steueridentifikationsnummer sowie eine doppelseitige Ausweiskopie des Vermieters vorliegen muss.
- Wenn Sie mögen und Ihr Vermieter einverstanden ist, können Sie ein eröffnetes Anlageziel auch vor der ersten Einzahlung bzw. Buchung an Ihren Vermieter verpfänden und damit den Prozess der Verpfändungshinterlegung ggf. beschleunigen. Generell gilt: Auf ein verpfändetes Anlageziel können jederzeit Einzahlungen vorgenommen werden, lediglich Auszahlungen durch den Mieter sind untersagt. Durch diese Flexibilität könnten Mieter und Vermieter beispielsweise vereinbaren, dass der Kautionsbetrag in 3 monatlichen Teilraten einzuzahlen ist.
Einreichen der Verpfändungsvereinbarung
Die von beiden Parteien (Mieter und Vermieter) komplett ausgefüllte und unterschriebene Verpfändungsvereinbarung senden Sie bitte inkl. Ausweiskopie des Vermieters per Post an:
Sutor Bank GmbH
Hermannstr. 46
20095 Hamburg
Dauer & Bestätigung zur Hinterlegung der Verfügungssperre
Nach Eingang der Verpfändungsvereinbarung wird das Anlageziel des Mieters in der Regel innerhalb von 5 Bankarbeitstagen an den Vermieter verpfändet.
Beide Parteien erhalten eine Bestätigung zur Hinterlegung der Verfügungssperre:
- Der Mieter erhält eine Bestätigung in sein Account-Postfach.
- Dem Vermieter geht die Bestätigung zur Hinterlegung postalisch zu. Die Bestätigung zur Hinterlegung der Verfügungssperre an den Vermieter bestätigt zusätzlich den Depotwert zum Hinterlegungszeitpunkt.
Danach sind Auszahlungen im verpfändeten Anlageziel durch den Mieter nicht mehr möglich.
Ein Verkauf von Anteilen (Auftragsart "Auszahlung" bzw. "Anlageziel Kündigung") durch den Mieter ist erst wieder möglich, wenn die Verpfändung durch den Vermieter aufgehoben wurde.
Einzahlungen können auch in einem verpfändeten Anlageziel initiiert werden. (Beispielsweise, wenn Mieter und Vermieter vereinbart haben, dass die Kaution in 3 monatlichen Teilraten zu hinterlegen ist)