Die Rentengarantiezeit ist eine Option der ETF-Rentenversicherung, die sicherstellt, dass die vereinbarte Rente auch nach dem Tod der versicherten Person für einen bestimmten Zeitraum (Sie könnten wählen zwischen 5 oder 10 Jahre) an die bezugsberechtigte Person weitergezahlt wird. Verstirbt die versicherte Person während der Rentengarantiezeit nicht, verfällt die Option und die lebenslange Rente wird bis zum Tode der versicherten Person weitergezahlt.
- Bei Vertragsabschluss ist keine Rentengarantiezeit vereinbart.
- Bis zu einem Monat vor dem Rentenbeginn kann die Rentengarantiezeit eingeschlossen, geändert oder ausgeschlossen werden.
Auswirkungen auf die Rente:
- Der Einschluss oder die Verlängerung der Rentengarantiezeit führt zu einer Reduktion der garantierten Rentenhöhe.
- Der Ausschluss oder die Verkürzung der Rentengarantiezeit erhöht die garantierte Rentenhöhe.
- Änderung des Rentenfaktors: Bei einer Änderung der Rentengarantiezeit wird der garantierte Rentenfaktor neu berechnet, basierend auf den zu Vertragsbeginn geltenden Rechnungsgrundlagen.
Todesfall während der Rentengarantiezeit:
- Bei Tod der versicherten Person während der Rentengarantiezeit, können die verbleibenden Rentenzahlungen auf Antrag durch eine Einmalzahlung abgefunden oder monatlich ausgezahlt werden.
- Nach Ablauf der Rentengarantiezeit endet der Vertrag und es werden keine weiteren Leistungen erbracht.