Kapitalschutz ist eine Rentenoption bei der ETF-Rentenversicherung, bei der im Todesfall nach Rentenbeginn und vor Vollendung des 90. Lebensjahres die noch nicht ausgezahlte Differenz zwischen dem zum Rentenbeginn verrenteten Kapital und den bereits gezahlten Renten als Einmalzahlung an die bezugsberechtigte Person ausgezahlt wird.
- Bei Vertragsabschluss ist kein Kapitalschutz vereinbart.
- Bis zu einem Monat vor dem vereinbarten Rentenbeginn kann der Kapitalschutz ein- oder ausgeschlossen werden.
Auswirkungen auf die Rente:
- Der Einschluss des Kapitalschutzes führt zu einer Reduktion der garantierten monatlichen Rentenhöhe.
- Der Ausschluss des Kapitalschutzes führt zu einer Erhöhung der garantierte monatliche Rentenhöhe.
- Änderung des Rentenfaktors: Bei Einschluss oder Ausschluss des Kapitalschutzes wird der garantierte Rentenfaktor neu berechnet.
Todesfall
- Stirbt die versicherte Person vor Vollendung des 90. Lebensjahres, wird die Differenz zwischen dem verrenteten Kapital zum Rentenbeginn und den bereits gezahlten Renten als Einmalzahlung ausgezahlt.
- Ist bereits mehr Rente gezahlt worden als das verrentete Kapital, entfällt die Leistung.