Mit dem garantierten Rentenfaktor wird das Fondsvermögen der Versicherung bei Rentenbeginn in eine lebenslange (auch "ewige" genannte) Rente umgerechnet. Der garantierte Rentenfaktor gibt an, wie hoch die monatliche Rente je 10.000 Euro des Fondsvermögens mindestens ist.
Bei der Berechnung des Rentenfaktors verwendet unser Partner einen Zinssatz von 0 Prozent und Sterbetafeln, die auf den Sterbetafeln der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) 2004 R beruhen. Dabei wird das Alter der versicherten Person und die zu Vertragsbeginn vorausgewählte Rentenoption (meist 0 Jahre Rentengarantiezeit, kein Kapitalschutz) berücksichtigt. Bei Wahl einer anderen Rentenoption im Vertragsverlauf wird der garantierte Rentenfaktor neu berechnet.
Der garantierter Rentenfaktor wird für Sie individuell festgelegt bzw. berechnet und hängt von den oben beschriebenen Faktoren (also unter anderem von Ihrer persönlichen Situation) ab.
Als Interessent wird Ihnen der voraussichtliche garantierte Rentenfaktor während der Eröffnung eines Vertrages der Produktkategorie ETF-Rentenversicherung errechnet. In den vorvertragliche Informationen erhalten Sie noch vor dem eigentlichen Vertragsabschluss einen "individuellen Vorschlag" - darin ist dann Ihr voraussichtlicher garantierter Rentenfaktor ersichtlich.
Als Kunde finden Sie Ihren garantierten Rentenfaktor im Versicherungsschein in Ihrem Accountpostfach. Sollten Sie Änderungen an einem bestehenden Vertrag vornehmen (beispielsweise eine Änderung der Rentenoption), wird der garantierte Rentenfaktor ggf. neu berechnet.
Welche Aussagekraft hat der garantierte Rentenfaktor?
Auf den ersten Blick wirkt ein hoher garantierter Rentenfaktor wie das entscheidende Qualitätsmerkmal einer Rentenversicherung. Doch dieser Eindruck kann täuschen.
Ein hoher garantierter Rentenfaktor verpflichtet die Versicherung, eine bestimmte monatliche Rentenhöhe zu garantieren – unabhängig von der tatsächlichen Kapitalentwicklung. Um diese Garantie abzusichern, müsste die Gesellschaft theoretisch besonders "vorsichtig" und damit "renditearm" investieren, damit die Garantien eingehalten werden können. Das schränkt die Möglichkeiten für renditeorientierte Anlagen ein und kann zu geringeren Überschüssen führen. Die Folge: Das Fondsvermögen wächst dadurch eventuell langsamer.
Beispiel:
Angenommen, Ihre Rentenversicherung erwirtschaftet bis zum Rentenbeginn ein Fondsvermögen von 300.000 Euro. Bei einem garantierten Rentenfaktor von 25 ergibt sich eine monatliche Rente von: 300.000 € / 10.000 × 25 = 750 €
Liegt der garantierte Rentenfaktor hingegen bei 27, das Vertragsguthaben beträgt aber lediglich 275.000 Euro, ergibt sich: 275.000 € / 10.000 × 27 = 742,50 €
Obwohl der garantierte Rentenfaktor höher ist, fällt die monatlich garantierte Rente geringer aus. Das zeigt: Ein hoher Rentenfaktor allein garantiert keine bessere Versorgung. Entscheidend ist, wie die Beiträge investiert werden und wie sich das Fondsvermögen entwickelt.