Im Todesfall der versicherten Person VOR dem vereinbarten Rentenbeginndatum, erfolgt in jedem Fall eine Auszahlung des bis zum Todesfall angesparten Fondsvermögens.
Dafür können Sie vorab einen Bezugsberechtigten benennen. Wie Sie das machen, erläutern wir hier: Wie kann ich das Bezugsrecht einer ETF-Rentenversicherung ändern?
Tun Sie das nicht, profitieren Ihre Erben automatisch von der Todesfallleistung.
Stirbt die versicherte Person vor dem Rentenbeginn, so erbringen wir als Todesfallleistung den zum Stichtag ermittelten höheren der folgenden beiden Werte:
- Entweder das zum Stichtag ermittelte Fondsvermögen des Vertrags
- oder, bei Eintritt des Todes der versicherten Person vor Vollendung des 75. Lebensjahrs, die unverzinste Summe der in den Vertrag eingezahlten Beiträge und Zuzahlungen abzüglich vorgenommener Teilauszahlungen ("Beitragsrückgewähr").