Vor dem vereinbarten Rentenbeginn können Sie einen Vertrag der Produktkategorie ETF-Rentenversicherung jederzeit mit Wirkung zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Nach dem vereinbarten Rentenbeginn ist eine Kündigung ausgeschlossen.
Sie können einen Vertrag grundsätzlich immer mit einer Frist von drei Wochen zum nächsten Monatsende vollständig kündigen. Geht die Kündigung nicht fristgerecht ein, wird sie zum übernächsten Monatsende wirksam. Die Auszahlungsüberweisung erfolgt innerhalb von 10 Bankarbeitstagen nach dem Wirksamwerden der Kündigung.
Unsere flexible ETF-Rentenversicherung bietet Ihnen aber auch Alternativen zur Kündigung:
- statt einer Kündigung können Sie beispielsweise Ihren monatliche Sparrate anpassen
- bei Bedarf können Sie auch jederzeit eine (Teil-) Auszahlung initiieren
Sie möchten einen Vertrag dennoch kündigen?
Melden Sie sich bitte kurz bei uns.
(Künftig können Sie auch im Kundenbereich eine Kündigung initiieren.)