growney bietet seinen Service grundsätzlich allen volljährigen und natürlichen Einzelpersonen an. Ein Accountinhaber muss mindestens 18 Jahre alt sein. beachten Sie gern auch die Voraussetzungen für spezielle Lösungen wie Gemeinschafts-Accounts oder Firmen-Accounts.
Voraussetzungen für eine Account-Eröffnung:
Zur Eröffnung und Verwaltung Ihres growney-Accounts benötigen Sie lediglich:
- ein Internetfähiges Endgerät inkl. einem aktuellen Browser
- eine E-Mailadresse
- ein Handy mit dem Sie unsere mTANs als SMS empfangen können.
- ein gültiges Ausweisdokument für das Identifizierungsverfahren per PostIdent.
- ein in Euro geführtes und SEPA-fähiges Girokonto, welches als Referenzkonto genutzt werden kann.
Wer kann growney nur eingeschränkt nutzen?
- Bei der Eröffnung und der Verwaltung von Anlagezielen der Produktkategorie ETF-Vermögensverwaltung spielen Ihre steuerliche Ansässigkeit und Ihr Wohnsitz in der Regel keine Rolle. Auch wenn Sie Ihren steuerlichen Wohnsitz verlagern, können Sie die Produkte der ETF-Vermögensverwaltung weiter nutzen.
- Bei der Eröffnung und der Verwaltung von Zinskonten (Tages- und Festgeldkonten) wird eine deutsche Steueransässigkeit und damit ein deutscher Wohnsitz vorausgesetzt. Sollte Ihnen keine deutsche Steuer-ID zugeteilt sein und / oder sollten Sie nicht in Deutschland wohnen, können Sie leider kein Zinskonto bei uns eröffnen. Falls Sie Ihren steuerlichen Wohnsitz ins Ausland verlagern würden und zu diesem Zeitpunkt ein aktives Zinskonto unterhalten, sind wir in der Regel aufgrund der Regulatorik gezwungen Ihr Zinskonto vorzeitig aufzulösen.
- Bei der Eröffnung und der Verwaltung von steueroptimierten Altersvorsorge-Verträgen in der Produktkategorie ETF-Rentenversicherung wird eine deutsche Steueransässigkeit und damit ein deutscher Wohnsitz vorausgesetzt. Sollte Ihnen keine deutsche Steuer-ID zugeteilt sein und / oder sollten Sie nicht in Deutschland wohnen, können Sie leider kein ETF-Rentenversicherung bei uns eröffnen. Falls Sie Ihren steuerlichen Wohnsitz ins Ausland verlagern würden und zu diesem Zeitpunkt eine aktive ETF-Rentenversicherung unterhalten, tragen Sie die ggf. künftig auftretenden Kosten und das Risiko für die Beitragszahlung.
Wer kann growney NICHT nutzen?
- Personen, die Staatsbürger der USA, Kanada oder Singapur sind, können growney nicht nutzen. (eine doppelte Staatsangehörigkeit heilt diesen Umstand leider nicht)
- Personen, die steuerlich in den USA, Kanada bzw. Singapur ansässig sind, können growney grundsätzlich nicht nutzen.
- Verträge von Bestandskunden, deren steuerliche Ansässigkeit oder Staatsbürgerschaft sich nach der Eröffnung in die USA, Kanada bzw. Singapur verlagert, müssen leider aufgelöst bzw. gekündigt werden.
- Aufgrund von EU-Verordnungen können ab sofort und bis auf Weiteres für nachfolgende Personengruppen keine Neuverträge angenommen werden:
- Russische Staatsangehörige mit oder ohne Aufenthaltstitel in der EU
- Russische Staatsangehörige mit oder ohne zweite Staatsbürgerschaft
- In Russland ansässige Nicht-EU-Bürger
- Politisch exponierte Personen (PePs) können growney in der Regel nicht nutzen.
Zu PePs zählen insbesondere:- Staatschefs, Regierungschefs, Minister, Mitglieder der Europäischen Kommission, stellvertretende Minister und Staatssekretäre,
- Parlamentsabgeordnete und Mitglieder vergleichbarer Gesetzgebungsorgane,
- Mitglieder der Führungsgremien politischer Parteien,
- Mitglieder von obersten Gerichtshöfen, Verfassungsgerichtshöfen oder sonstigen hohen Gerichten, gegen deren Entscheidungen im Regelfall kein Rechtsmittel mehr eingelegt werden kann,
- Mitglieder der Leitungsorgane von Rechnungshöfen,
- Mitglieder der Leitungsorgane von Zentralbanken,
- Botschafter, Geschäftsträger und Verteidigungsattachés,
- Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane staatseigener Unternehmen,
- Direktoren, stellvertretende Direktoren, Mitglieder des Leitungsorgans oder sonstige Leiter mit vergleichbarer Funktion in einer zwischenstaatlichen, internationalen oder europäischen Organisation