In seltenen Fällen entstehen zusätzlich "Kosten für Beitragsrückgewähr"
In einer ETF-Rentenversicherung ist eine Beitragsrückgewähr bei Tod vor Rentenbeginn als Todesfallschutz enthalten. Dafür können in manchen Fällen Risikokosten anfallen, welche monatlich aus Ihrem Fondsvermögen entnommen werden. Diese Kosten werden als Kosten für Beitragsrückgewähr bezeichnet.
Das riskierte Kapital entspricht dabei der Differenz zwischen der Höhe der Beitragsrückgewähr und der Höhe des Rückkaufswerts und das bedeutet: Bei einer schlechten Entwicklung des Fondsvermögens entstehen vermehrt Risikokosten, während sie bei einer guten Entwicklung des Fondsvermögens vermehrt nicht entstehen.