Die Laufzeit - bei der ETF-Rentenversicherung als Verlegung des Rentenbeginns bezeichnet - können Sie während der Ansparphase jederzeit verlängern oder verkürzen.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Sie können die Laufzeit Ihres Vertrags lediglich in 1-Jahres-Schritten anpassen.
- Die Mindestdauer der Aufschubzeit (Die Aufschubzeit bezeichnet den Zeitraum zwischen der Zahlung des ersten Beitrags und dem Rentenbeginndatum) von fünf Jahren darf nicht unterschritten werden.
- Der garantierte Rentengarantiefaktor wird bei einer Verlegung des Rentenbeginns selbstverständlich neu berechnet.
- Das letztmögliche Rentenbeginndatum, auf das verschoben werden kann, ist der Jahrestag der Versicherung, der auf den 85. Geburtstag der versicherten Person folgt.
- Der Antrag muss beim Hinausschieben (Laufzeit verlängern) mindestens einen Monat vor dem alten und bei einer Vorverlegung (Laufzeit verkürzen) mindestens einen Monat vor dem neuen Rentenbeginndatum bei uns eingehen.
- Die Möglichkeit zur Ausübung eines vereinbarten Kapitalwahlrechts bleibt von der Verlegung des Rentenbeginndatums selbstverständlich unberührt.
- Weitere und verbindliche Informationen entnehmen Sie bitte dem Ihrem Vertrag zugrunde liegenden "Basispaket" - Sie finden das Basispaket in Ihrem Account-Postfach.
Sie möchten aktuell eine Verlegung des Rentenbeginns in Ihrem Vertrag beantragen?
Melden Sie sich bitte kurz bei uns.
Künftig können Sie einfach selbst im Kundenbereich die Verlegung des Rentenbeginns initiieren.