Falls eine SEPA-Lastschrift nicht eingelöst werden kann, kann das mehrere Gründe haben.
Bitte beachten: Egal ob der Einzug einer Sparrate oder der Einzug einer Einmalanlage fehlgeschlagen ist, fällige Einzahlungen werden immer nur am Tag der Fälligkeit eingezogen - ein nochmaliger Einzugsversuch von Einzahlungen findet nicht statt.
In der Regel sind in jedem der unten aufgeführten Gründe 2 Schritte zu unternehmen:
- Erteilen Sie im ersten Schritt ein neues SEPA-Lastschriftmandat mit Ihren (ggf. bereits hinterlegten) Kontodaten wie hier beschrieben erneut: Wie kann ich meine persönlichen Daten (Name, Adresse, Bankverbindung, SEPA-Mandat, Handynummer, E-Mail usw.) ändern?
- Im zweiten Schritt erteilen Sie bitte Ihren Einzahlungsauftrag bzw. Ihre Sparratenanpassung erneut.
SEPA-Lastschriftmandat abgelaufen
Da ein erteiltes SEPA-Lastschriftmandat nach 3 Jahren Nichtnutzung automatisch abläuft, werden danach erteilte Einmal-Einzahlungsaufträge per Lastschrift oder Sparraten-Setzungen nicht ausgeführt.
SEPA-Lastschriftmandat gesperrt
Ein von Ihnen erteiltest SEPA-Lastschriftmandat wird aufgrund folgender Gründe gesperrt:
- Falls Sie in Ihrem bei uns hinterlegten Referenzkonto einen Lastschrifteinzug widersprechen (bzw. eine "Lastschrift zurückgeben").
- Falls Ihr bei uns hinterlegtes Referenzkonto keine Lastschriften erlaubt.
- Falls Sie bei uns eine fehlerhafte oder veraltete Bankverbindung hinterlegt haben.
- Oder falls Lastschriften 2 Mal in Folge aufgrund von "mangelnder Deckung" nicht von Ihrem Referenzkonto eingezogen werden konnten.
Weitere Infos zu einem gesperrten SEPA-Mandat, speziell bei ETF-Anlagezielen, lesen Sie hier: Was passiert, wenn eine SEPA-Lastschrift in einem Anlageziel nicht eingezogen werden konnte bzw. zurückgegeben wurde?