Die Kosten der Dienstleistung für ETF-Anlageziele werden fair und einfach, aber abhängig vom Investitionsvolumen mit unterschiedlichen Gebührensätzen berechnet.
Dabei ist es egal, ob Sie eine oder mehrere growney-Anlageziele verfolgen: Für die Berechnung der Höhe Ihrer Kosten ist die durchschnittliche Summe aller growney-Anlageziele im Abrechnungszeitraum entscheidend. Es ist also egal, ob Sie 6 Anlageziele mit jeweils 10.000 € oder 1 Anlageziel mit 60.000 € verwalten lassen: Die Kosten der Dienstleistung sind durch die identische Summe der Anlageziele im Abrechnungszeitraum gleich.
Die Kosten der Dienstleistung werden auf jährlicher Basis (p. a.) angegeben, die anfallenden Kosten der Dienstleistung stellen wir Ihnen quartalsweise in Rechnung. Ihnen werden daher jeweils ca. 1/4 des jährlichen Kostensatzes zum 31.03., 30.06., 30.09. und zum 31.12. in Rechnung gestellt.
Cashbestände werden bei der Berechnung des durchschnittlichen Accountwertes im Abrechnungszeitraum und damit bei der Wahl der Gebührenstufe nicht berücksichtigt.
Abrechnungsperiode / Fälligkeit bei aktiven Anlagezielen?
Die anfallenden Kosten der Dienstleistung stellen wir Ihnen quartalsweise (also ca. 1/4 der jährlichen Kosten jeweils zum 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. ) in Rechnung.
Die Rechnungen werden kurz nach Ablauf des abzurechnenden Quartals (also zu Anfang des Folgequartals) erstellt und in Ihrem growney-Postfach hinterlegt - über die Bereitstellung der Rechnung werden Sie wie gewohnt per E-Mail informiert.
Vermögensverwaltungsgebühren und Servicegebühren werden nach diesem Schema verbucht und in der Regel müssen Sie dafür nicht tätig werden:
Die Abrechnung und die Gebührenverbuchung erfolgt in der Regel automatisiert. Sie müssen dafür nichts unternehmen und haben Ihre Kosten stets im Blick. Durch die folgenden Abrechnungsparameter kann es sein, dass die Gebühren in mehreren Teilbeträgen verbucht werden:
- Geht auf Ihrem Verrechnungskonto innerhalb von 30 Tage nach Rechnungstellung eine Einmalzahlung, eine monatliche Sparrate und / oder eine Ausschüttung ein, werden die Kosten direkt mit dieser Einzahlung verrechnet.
- Geht auf Ihrem Verrechnungskonto innerhalb von 30 Tage nach Rechnungstellung keine Einmalzahlung, Sparrate und / oder Ausschüttung ein, werden automatisch ETF-Anteile des Anlageziels verkauft, um die Kosten zu decken.
Abrechnungsperiode / Fälligkeit bei aufgelösten bzw. ungedeckten Anlagezielen
Sollte Ihr growney-Anlageziel nicht über eine ausreichende Deckung verfügen, z. B. weil Sie Ihr growney-Anlageziel aufgelöst haben: Bitte überweisen Sie in diesem speziellen Fall die offenen Rechnungsbeträge an uns. Im Falle einer Anlagezielkündigung erfolgt die letzte Abrechnung taggenau zum Wirksamwerden der Kündigung.
Da die Rechnungen immer quartalsweise und immer am Anfang des Folgequartals erstellt werden, kann es sein, dass Sie Rechnungen von uns bekommen, obwohl Sie Ihr Anlageziel bereits gekündigt haben. Das ist kein Fehler sondern der Mechanik der Abrechnung geschuldet.