Die Kosten der Dienstleistung werden fair und einfach berechnet: Egal ob Sie eine oder mehrere growney-Anlageziele verfolgen, für die Berechnung der Höhe Ihrer Kosten ist die Summe aller growney-Anlageziele entscheidend. (Cashbestände werden nicht berücksichtigt)
Die Kosten der Dienstleistung werden auf jährlicher Basis (p. a.) angegeben, die Höhe wird anhand des durchschnittlichen Accountwertes in der jeweiligen Abrechnungsperiode berechnet.
Wie erfolgt die Abrechnung der Kosten?
Die anfallenden Kosten der Dienstleistung stellen wir Ihnen quartalsweise (also ca. 1/4 der jährlichen Kosten) in Rechnung und hinterlegen die Rechnung in Ihrem growney-Postfach - über die Bereitstellung der Rechnung werden Sie per E-Mail informiert. Die Kosten der Dienstleistung werden nach diesem Schema eingezogen:
Vermögensverwaltungsgebühren / Servicegebühren
- Geht auf Ihrem Verrechnungskonto innerhalb von 30 Tage nach Rechnungstellung eine Einmalzahlung, eine monatliche Sparrate und / oder eine Ausschüttung ein, werden die Kosten direkt mit dieser Einzahlung verrechnet.
- Geht auf Ihrem Verrechnungskonto innerhalb von 30 Tage nach Rechnungstellung keine Einmalzahlung, Sparrate und / oder Ausschüttung ein, werden automatisch ETF-Anteile des Depots verkauft, um die Kosten zu decken.
- Sollte Ihr growney-Depot nicht über eine ausreichende Deckung verfügen, z. B. weil Sie Ihr growney-Depot aufgelöst haben, zieht unsere Partnerbank die fälligen Kosten automatisch vom angegebenen Referenzkonto (also Ihrem Girokonto) ein.
Die Abrechnung und die Gebührenverbuchung erfolgt automatisiert: Sie müssen dafür nichts unternehmen und haben Ihre Kosten stets im Blick.
Abrechnungsperiode / Fälligkeit
Die Kosten werden quartalsweise erhoben und jeweils zum Ende eines Kalenderquartals fällig (31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. des jeweiligen Jahres). Im Falle einer Kündigung des mit growney bestehenden Vertragsverhältnisses erfolgen Abrechnung und Fälligkeit zum Tag des Wirksamwerdens der Kündigung.