Die Kosten der Dienstleistung für Anlageziele der Produktkategorie ETF-Vermögensverwaltung werden fair und einfach berechnet.
Dabei ist es egal, ob Sie eine oder mehrere Anlageziele verfolgen: Für die Berechnung der Höhe Ihrer Kosten ist die durchschnittliche Summe aller aktiven Anlageziele der Produktkategorie ETF-Vermögensverwaltung im Abrechnungszeitraum entscheidend. Es ist also egal, ob Sie 3 Anlageziele mit einem durchschnittlichen Wert von jeweils 10.000 € oder 1 Anlageziel mit einem durchschnittlichen Wert von 30.000 € verwalten lassen: Die Kosten der Dienstleistung der ETF-Vermögensverwaltung sind im Abrechnungszeitraum identisch.
Die Kosten werden auf jährlicher Basis (p. a.) angegeben. Die anfallenden Kosten stellen wir Ihnen quartalsweise (also ca. 1/4 der jährlichen Kosten jeweils zum 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. ) in Rechnung.
Sie erhalten pro Quartal 2 Rechnungen:
- eine Rechnung für die Vermögensverwaltungsgebühren
- und Rechnung für die Servicegebühren.
Die Summe dieser beiden Rechnung bildet Ihre Gebührenstufe im Abrechnungszeitraum ab.
Kurzfristige Cashbestände werden bei der Berechnung der durchschnittlichen Summe aller Anlageziele im Abrechnungszeitraum (und damit bei der Wahl der aktuell für Sie geltenden Gebührenstufe) nicht berücksichtigt.
Rechnungserstellung & Fälligkeit:
Die beiden Quartals-Rechnungen werden kurz nach Ablauf des abzurechnenden Quartals (also zu Anfang des Folgequartals) erstellt und in Ihrem growney-Postfach hinterlegt - über die Bereitstellung der Rechnungen werden Sie wie gewohnt per E-Mail informiert.
Die Gebühren der Dienstleistung (Welche aus der Rechnung "Vermögensverwaltungsgebühren" und der für "Servicegebühren" bestehen) werden nach folgendem Schema verbucht. In der Regel müssen Sie für die Begleichung der Rechnung nicht tätig werden:
- Geht auf Ihrem Verrechnungskonto innerhalb von 30 Tage nach Rechnungstellung eine Einmalzahlung, eine monatliche Sparrate und / oder eine Ausschüttung ein, werden die Kosten direkt mit dieser Einzahlung verrechnet.
- Geht auf Ihrem Verrechnungskonto innerhalb von 30 Tage nach Rechnungstellung keine Einmalzahlung, Sparrate und / oder Ausschüttung ein, werden automatisch ETF-Anteile des Anlageziels verkauft, um die Kosten zu decken.
Die Abrechnung und die Gebührenverbuchung erfolgt in der Regel automatisiert. Durch die vorstehenden Abrechnungsparameter kann es daher sein, dass die Gebühren in mehreren Teilbeträgen und an unterschiedlichen Tagen verbucht werden.
Abrechnungsperiode / Fälligkeit bei aufgelösten Anlagezielen
Sollte ein Anlageziel nicht über eine ausreichende Deckung verfügen, z. B. weil Sie das betroffene Anlageziel aufgelöst haben: Bitte überweisen Sie in diesem speziellen Fall die offenen Rechnungsbeträge an das zum Anlageziel gehörende Verrechnungskonto. Im Falle einer Anlagezielkündigung erfolgt die letzte Abrechnung taggenau zum Wirksamwerden der Kündigung, allerdings in der Regel zeitversetzt: Da die Rechnungen immer quartalsweise und immer am Anfang des Folgequartals erstellt werden, kann es sein, dass Sie Rechnungen von uns bekommen, obwohl Sie Ihr Anlageziel bereits gekündigt haben. Das ist kein Fehler sondern der Mechanik der Abrechnung geschuldet.