Der Nominalzins gibt den Zinssatz an, den die Partnerbank für Ihr Tages- oder Festgeld zahlt. Angegeben wird dieser immer für volle zwölf Monate, also ein ganzes Jahr. Deshalb findet sich hinter dem Zinssatz auch regelmäßig der Zusatz „p.a.“ – was für „per annum“ steht und mit „pro Jahr“ übersetzt werden kann.
Allerdings macht es einen Unterschied, wann die jeweilige Partnerbank die Zinsen auszahlt bzw. der Anlage gutschreibt. Das kann sie einmalig zum Ende der vereinbarten Laufzeit oder mehrfach während der Laufzeit, z. B. monatlich, halbjährlich oder auch jährlich.
Je früher die Gutschrift der (dann anteiligen) Zinsen erfolgt, desto positiver für den Anleger - Denn dann verzinsen sich die bereits gutgeschriebenen Zinsen für die verbleibende Laufzeit mit. Das nennt man den Zinseszinseffekt. Dieser macht sich - je nach Laufzeit - im Effektivzins bemerkbar:
- Ist der Effektivzins höher als der Nominalzins, resultiert das daraus, dass Zinsgutschriften schon vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit erfolgen.
- Bei Festgeld-Angeboten mit Laufzeiten von mehr als einem Jahr, kann der Effektivzins allerdings auch niedriger als der Nominalzins ausfallen: Dann erfolgt die Zinsgutschriften erst zum Ende der Laufzeit.
- Sind Nominalzins und Effektivzins identisch, spricht das dafür, dass die Zinszahlung der Partnerbank jährlich erfolgt.