Bitte beachten: Die untenstehenden Informationen stellen keine steuerliche Beratung dar und können diese auch nicht ersetzen - Wir dürfen gemäß des Steuerberatungsgesetzes keine Steuerberatung und / oder auch keine beschränkte Hilfe in Steuersachen leisten. Für die Beurteilung Ihres Sachverhalts oder bei Fragen zu Ihrer persönlichen steuerlichen Situation, wenden Sie sich daher bitte an einen Steuerberater. Die Informationen wurden mit größter Sorgfalt erstellt, es besteht dennoch keine Gewähr der Richtigkeit und/ oder Aktualität.
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Es gibt grundsätzlich zwei verschiedene steuerliche Kategorien, in die Sie als Kunde bei growney fallen können. Die für Sie zutreffende Kategorie wird während des Depoteröffnungsprozesses bestimmt, kann aber selbstverständlich bei Umzug oder ähnlichem im Nachgang jederzeit geändert werden.
1. Sie sind in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig:
Sind Sie steuerlich in Deutschland ansässig, müssen Sie ggf. anfallende Steuern nicht selbstständig abführen.
Finanzinstitute (also unsere Partnerbanken) behalten in der Regel
- 25 % Abgeltungssteuer
- 5,5 % der zu zahlenden Abgeltungssteuer in Form des Solidaritätszuschlags
- und gegebenenfalls Kirchensteuer (8 % bzw. 9 % der zu zahlenden Abgeltungssteuer)
für erhaltene Ausschüttungen, für realisierte Kursgewinne, für die Vorabpauschale sowie für erhaltene Zinsen ein und führen diese automatisch an das Finanzamt ab.
Maximal werden demnach 27,99 % (reduzierte Abgeltungssteuer durch Kirchensteuer + Soli + Kirchensteuer in Bayern) auf Ausschüttungen, realisierte Kursgewinne sowie Zinsen einbehalten und automatisch an das Finanzamt abgeführt.
- Die Abgeltungsteuer (zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer) auf Kapitalerträge wird bei der Veräußerung auf Kursgewinne und auf die regelmäßigen Ausschüttungen der in den Anlagestrategien enthaltenen ETFs fällig. Diese wird nach dem sogenannten „Fifo-Prinzip” einbehalten und abgeführt. Fifo steht für „First in, first out“. Diese Regel besagt, dass aus einem Bestand von gleichen Wertpapieren diejenigen zuerst verkauft werden, die auch als Erstes gekauft worden sind. Dieses Prinzip gilt bei growney für jedes Anlageziel separat.
- 2018 hat sich die Besteuerung von Investmentfonds geändert. Details dazu lesen Sie in den "Informationen zur Investmentsteuerreform"
Finanzinstitute (also unsere Partnerbank) ziehen seitdem die Abgeltungssteuer (zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer) auf die Vorabpauschale (welche bei thesaurierenden, aber auch bei ausschüttenden Fonds, die ihre Erträge nicht vollständig auskehren, Anwendung findet) ein und führen diese automatisch an das Finanzamt ab. Bei einer späteren Veräußerung wird die Abgeltungssteuer (zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer) auf die Vorabpauschale selbstverständlich berücksichtigt, sodass Sie keiner Doppelbesteuerung unterliegen.
- Wie kann ich einen Freistellungsauftrag für mein growney-Depot erteilen?
- Was ist ein Freistellungsauftrag und was gilt es zu beachten?
2. Sie sind in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig (Steuerausländer)
Als Steuerausländer gilt jede natürliche Person, die weder einen Wohnsitz noch den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland unterhält. Sind Sie Steuerausländer, unterliegen Sie (mit wenigen Ausnahmen) nicht den Regelungen zum Kapitalertragsteuerabzug in Deutschland. Ob und in welcher Höhe Sie die in Deutschland erzielten Kapitalerträge in Ihrem Wohnsitzland versteuern müssen, hängt von den Besteuerungsvorschriften Ihres Wohnsitzlands bzw. ggfs. von bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen ab.
Sie müssen sich als Steuerausländer also um die Besteuerung Ihrer Geldanlage selbst kümmern, selbstverständlich erhalten Sie von unsere Partnerbank zur Unterstützung eine jährliche Steuerbescheinigung. In dieser werden die gegebenenfalls in Ihrem Wohnsitzland zu versteuernden Kapitalerträge ausgewiesen.